Führerschein einäugig Einschränkungen
Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Ich hatte mit der Fahrschule angefangen sehtest etc. Alles beatanden. Kurz vor der Praxis- Prüfung hatte ich einen Vorfall gehabt. Die folgen dieses Vorfalls ist das ich auf einem Auge erblindet bin. Am Montag gehe ich zum Augenarzt wegen dem Gutachten für die Fahrschule damit ich ich meine Prüfung machen kann.
Mit welchen Einschränkungen muss ich beim fuhrerschein rechnen??? Kann es auch sein das ich deshalb eine Brille tragen muss?
2 Antworten
Meine Cousine ist seit Tumorentfernung im zarten Alter von 2 Jahren blind auf einem Auge. Einschränkungen beim Erwerb der Fahrerlaubnis hatte sie aber keine. Lediglich ein Gutachten anstelle des normalen Sehtestes wurde verlangt, aber das hast du ja schon selbst geschrieben.
Nur das räumliche Sehen funktioniert halt bei ihr nicht wirklich, sie kennt es ja aber auch nicht wirklich anders. Bei dir evtl. eine größere Umstellung....aber auch kein wirkliches Hindernis beim "Lappen"
Kann es auch sein das ich deshalb eine Brille tragen muss?
Für das erblindete Auge benötigst Du keine Brille, wozu auch ?
Und das andere Auge ist nach deiner Angabe okay.
Da Du nun auf einem Auge erblindet bist, ist nach FeV Anlage 6 Abs. 1.4 mindestens eine Zeit von 3 Monaten vorgesehen, danach ist ein augenärztliches Gutachten nötig, wenn alles okay mit dem gesunden Auge, steht der Prüfung nichts im Wege.