Frage an Muslime. Darf eine Muslima im Notfall von einem männlichen Sanitäter angesehen und angefasst werden?
Ich habe mal einen Vortrag gehört, bei dem gesagt wurde, wenn ein Notfall vorliegt, darf eine Muslima sich von einem männlichen Sanitäter oder Arzt ansehen lassen ( zum Beispiel die Brust bei begründetem Verdacht auf einen Herzinfarkt ) und auch anfassen lassen ( natürlich nur, wenn dieser Handgriff medizinisch notwendig ist ).
Ich möchte bitte den dazugehörigen Hadith oder Sure…… Vers genannt bekommen, in dem steht, was ich beschrieben habe.
Danke
5 Antworten
Ja das ist erlaubt. In einem Notfall darf eine Männliche Person die Frau behandeln. Gesundheit ist sehr wichtig im Islam.
Es gibt keinen Hadith oder Koran Vers der explizit das erwähnt.
In einer Überlieferung sagte jedoch der Prophet Mohammed (F.S):
"O ihr Diener Gottes, sucht Heilung, denn Gott hat für jede Krankheit eine Heilung bestimmt, außer für das Altern." (Überliefert von Abu Dawud)
Dann kann man sich das doch so zurechtlegen, wie man das möchte
Im Koran steht auch geschrieben, "Gebietet das Gute und verbietet das Schlechte." So im Kontext.
Ich nehme es als Grund zur Annahme, dass es nicht haram sei, das ein männlicher Sanitäter im echten Notfall, eine weibliche Patientin behandelt.
Es ist verboten und es gibt keine Ausnahme, sie muss sterben.
Das stimmt:
Normalerweise darf sich eine Frau nicht von einem männlichen Arzt oder ein Mann von einer Ärztin untersuchen lassen. Gibt es aber keine Ärztin vor Ort, die die erforderliche Dienstleistung anbietet, so darf sich eine Frau ausnahmsweise auch von einem männlichen Arzt untersuchen lassen, und gibt es keinen männlichen Arzt vor Ort, so darf sich ein Mann ausnahmsweise auch von einer Frau untersuchen lassen.
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 58-59
Es gibt im Islam einige Ausnahmen, etwa der Verzehr von Schweinefleisch oder das Erstellen von Fotos für den Pass.
was heißt, eine Ausnahme Verzehr von Schweinefleisch? Also darf man es doch essen? Und Erstellen von Fotos für Pass, also darf man im täglichen Leben nicht fotografieren?
Wenn man sich in einer Notsituation befindet, darf bzw. muss man Schwein essen. Siehe Sure 2:173. Erinnert mich an die Filme Rambo oder Auf Messers Schneide. Und zu dem Thema Fotografie:
Die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass es erlaubt ist, leblose Gegenstände und Pflanzen abzubilden. Die Abbildung beseelter Wesen ist bei den Gelehrten aber umstritten. Die einen sagen, dass dies erlaubt sei, solange keine anstößigen Dinge dargestellt oder Personen verherrlicht werden und der Künstler sich nicht für den Erschaffer dieser Dinge hält. Die anderen sagen, dass die Abbildung von Lebewesen nur dann erlaubt ist, wenn dies eine absolute Notwendigkeit darstellt.
Die Gelehrten, die es nicht erlauben, Lebewesen zu malen, erlauben es auch nicht, Lebewesen zu fotografieren. Diejenigen, die das Mahlen erlauben, erlauben auch das Fotografieren. Andere wiederum erlauben die Abbildung per Fotografie, weil dabei nicht derselbe schöpferische Akt stattfindet wie beim Malen.
Die Erstellung von Passfotos für Reisepässe, Personalausweise und andere Dokumente ist nach übereinstimmender Meinung der Gelehrten erlaubt, weil dafür eine besondere Notwendigkeit besteht.
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 46.
Wer ist Asutay? Ich möchte eine entsprechende Stelle im Koran oder Hadith nachlesen
Du sprachst selbst von einem Notfall. Allah schenkt das Leben, nur er darf es wieder nehmen. Wenn ein Sanitäter einer Muslima das Leben rettet, so hat er sehr viel erreicht (5:32). Denn man soll das Leben achten im Islam.
Du bist am Thema vorbei. Mir geht es darum, dass ich dafür einen Beweis aus dem Koran oder Hadith möchte
Es gibt keinen expliziten Beweis dagegen. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sicher, es gibt Verse wie 17:32. Jedoch fasst der Sanitäter die Muslima ja nicht an, weil er sexuelle Gedanken hat, sondern um ihr Leben zu retten. Viel mehr kann ich dir leider auch nicht sagen.
In einem wirklichen Notfall, wenn es keine Sanitäterin gibt ja.
Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, wo das steht. Hadith Nr? Sure? Vers?
Dazu fällt mir spontan nix ein aber im Islam ist das eine Grundregel. Man darf auch Schwein essen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und man verhungern würde.
Das ist eine generelle Frage. In einer Notlage bekommt jede Mensch die notwendige Behandlung. Es interessiert überhaupt nicht, welchen religiösen Blödsinn er in seinem Kopf hat.
Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, wo das steht. Hadith Nr? Sure? Vers?