Fahren ohne Führerschein?
Hallo
meine Frage ist was in dieser Situation passiert ich 15 werde morgen 16 habe die praktische Prüfung bestanden und warte nur darauf das ich meinen Führerschein abholen kann nun ist er nur so das an meinem Geburtstag ein Feiertag ist sprich ich kann meinen Führerschein nicht abholen aber dadurch das ich dann 16 bin habe ich doch eine gültige Fahrerlaubnis und fahre dann doch nur ohne Dokument sprich Führerschein was ja nur ein kleines Bußgeld nachsichzieht sollte der unwahrscheinliche Fall eine Kontrolle vorkommen oder liege ich da falsch? Bitte nur antworten wenn man dafür auch wirklich Ahnung hat !!
2 Antworten
dadurch das ich dann 16 bin habe ich doch eine gültige Fahrerlaubnis
Nein, denn § 22 Abs. 4 FeV besagt:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Das Erreichen des Mindestalters reicht also nicht aus.Der Führerschein muss dir physisch übergeben werden. Erst dann hast du die Fahrerlaubnis.
Vorher fahren wäre demnach eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), nicht nur eine Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne Führerschein).
Das Fahren vor dem Erhalt wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Entgegennahme des Dokumentes wird per Datum festgehalten und das wäre eben frühestens der 10.05, wenn du den FS am Freitag abholst.
Demnach darfst du morgen nicht fahren.
Das Abholdatum wird vermerkt. Auch dann, wenn das Datum der Prüfung auf dem Führerschein festgehalten wurde. Offiziell hast du die Klasse erst dann, wenn du den Führerschein ausgehändigt bekommen hast. Daher wäre Fahren vor dem Aushändigen/Erhalt ein Verstoß gemäß §21 StVG.
(Keine Kritik an dir und deiner Antwort) Das ist doch bescheuert. Theoretisch: Darfst nur darum nicht fahren, weil die Führerscheinstelle gerade im Umbau ist und Termine erst am 30.06, obwohl du bestanden im Mai hast und dann auch das Alter?
Ich habe das gerade nachgesehen - auf meinem Führerschein steht das Datum meiner bestandenen Prüfung - obwohl ich den Führerschein, die Chipkarte, selber erst Monate später bekommen habe (hatte B17 und darum diesen roten Zettel).
Wenn haben sie das also ganz blöd geändert.
Natürlich steht das Datum der Prüfung drauf. Das wird ja explizit in dem, was ich zitierte erwähnt. Ist aber eben nicht maßgeblich.
Wie gesagt: das ist doch bescheuert... Typisch deutsche Schwachsinnsbürokratie.
Ich meine, da steht ja extra drauf "gültig ab..." und nicht: gültig ab Abholung... Also müsste doch eben DAVOR schon die Fahrerlaubnis gültig sein - das ist einfach eine offensichtlich schwachsinnige Regel...
Er hat die Prüfungen ja bestanden, hat also ab 16. die Fahrerlaubnis, hat nur den Schein noch nicht.