Ersatzmieter für Untermietvertrag?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Da die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und der dritte Werktag des Monats selbst bei persönlicher Übergabe bereits verstrichen ist, ist das nächstmögliche Vertragsende doch eigentlich der 31.7., d.h. er müsste den entsprechenden Anteil an der Miete bis dahin auf jeden Fall übernehmen?

Stimmt so, du hast in's Schwarze getroffen.

"Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mind. drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."

Widerspruch in sich. Was heist vorzeitig unter Einhaltung der ges. Frist? Ist der UMV befristet oder gibt es einen vereinbarten Kündigungsverzicht?

Wenn beides nicht gegeben ist, erachte ich diese Klausel für unwirksam.


lia187 
Fragesteller
 10.04.2021, 13:40

Der UMV war ursprünglich auf ein halbes Jahr befristet und wäre am 31.3. ausgelaufen, die Befristung wurde aber über eine Ergänzungsvereinbarung aufgehoben und der UVM endet mit Kündigung durch eine der Parteien oder mit Ablauf des Hauptmietvertrages. Also ist weder das eine noch das andere von Dir angesprochene vorhanden, denke ich.

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Das ist ja schön und gut. Natürlich kann er ausziehen muss aber bis zum regulären Kündigungstermin dann auch die Miete zahlen. Er kann dir nicht irgendeinen Mieter aus dem Hut zaubern, mit dem du dann unter einem Dach leben müsstest.


lia187 
Fragesteller
 09.04.2021, 23:00

Super, danke. Dann hat die Klausel in dem Kontext hier quasi keinerlei Bedeutung. Hilft mir schonmal sehr weiter.

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