Erbe?
Guten Tag Community,
ich brauche Hilfe von Experten, und bitte ausschließlich Experten, was das Erbrecht betrifft.
Folgende Situation:
Mein Großvater ist vor zwei Monaten verstorben, meine Großmutter bereits vor ihm.
Es existiert ein Testament, in welchem meine Mutter und mein Onkel als Erben sämtlicher Besitztümer benannt sind.
Ausnahme ist ein Konto X in Fremdwährung mit Betrag Y. Dieses Konto soll zu gleichen Teilen an mich und meinen Cousin vererbt werden. Soweit klingt alles noch übersichtlich.
Nun ist allerdings mein Onkel ebenfalls bereits vorher verstorben, sodass natürlich mein Cousin als Erbe eintritt.
Das besagte Konto X wurde bereits aufgelöst und der Betrag Y auf ein anderes Konto (das einzige noch vorhandene Konto in € transferiert).
Mit stellen sich jetzt 2 Fragen.
- Erbt mein Cousin jetzt doppelt?
- Wenn nicht: Habe ich laut Erbrecht Anspruch auf den Gegenwert in € zum Zeitpunkt des Transfers (auch wenn das im Testament erwähnte Konto nicht mehr existiert)? Dieser ist noch vollständig vorhanden bzw. das Konto weist einen höheren Stand auf.
Vielen herzlichen Dank vorab!
5 Antworten
Dein Großvater wollte Dir einen Geldbetrag vererben - das kann man ausrechnen - das Geld bekommst Du (Vermächtnis)
Dein Cousin tritt an die Stelle Deines Onkels und bekommt dessen Anteil - zusätzlich bekommt er den ihm zugedachten Geldbetrag (Vermächtnis)
Deine Mutter bekommt die andere Hälfte des Erbes
Dein Vermächtnis bekommst Du von den beiden Erben (Mutter und Cousin)
Wurdest du diese Frage auch stellen, wenn deine Mutter bereits gestorben wäre? Dein Cousin erbt nicht doppelt, er hat bereits den Verlust eines Elternteil zu verzeichnen- welcher mit Geld nicht aufzuwiegen ist.
Wenn man von der Trauer mal absieht - können Tote kein Geld mehr ausgeben und damit die Erbschaft ihrer eigenen Abkömmlinge nicht mehr schmälern.
Dein Opa hatte dieses Konto selbst aufgelöst- hätte also auch sein Testament noch ändern können.
Wenn der Kontostand von x bekannt ist: steht es deiner Mutter frei dir diesen Teil aus ihrem Erbanteil als Vermächtnis zukommen zu lassen. - als freiwillige Geste- auf dem Klageweg- das Vermächtnis ist nicht mehr erfüllbar.
Der Cousin ist raus - sowohl als Vermächninehmer als auch als mit Vermächtnis beschwerter Erbe.
Mit der Umbuchung hat Opa den Gegenstand des Vermächtnisses bewusst in die Erbmasse überführt. So würde ich dies deuten.
Belehren Sie mich bitte nicht über die „Trauer“ meines Cousins!
Danke trotzdem für die Antwort.
Das Testament deines Opas muss nun ausgelegt werden. Wollte er beiden Linien der Familie die Hälfte vererben? Wohl ja.
Damit nimmt dein Cousin schon mal die Stelle deines Onkels ein und wird Erbe zu 50%.
Dann gibt es das Vermächtnis. Dieses würde weiterhin zu 50% an ihn und zu 50% an dich gehen.
Fraglich ist nun, was passiert, wenn der Vermächtnisgegenstand nicht mehr existiert. Dann würde das Vermächtnis wegfallen. Ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass du ein anderes Konto beanspruchen kannst, da nicht der Geldwert als Vermächtnis benannt wurde, sondern ausdrücklich das Konto.
Es sollte also alles zu halben Teilen an deine Mutter und an deinen Cousin gehen.
Dein Cousin erbt den Anteil seines Vaters.
Zum Punkt 2: § 2169 BGB ordnet die Unwirksamkeit eines Vermächtnisses an, wenn sich der Gegenstand, der durch das Vermächtnis zugewandt werden soll, zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht im Nachlass befindet. Der Erblasser kann also grundsätzlich einem Dritten keine ihm nicht gehörende Gegenstände durch ein Vermächtnis zuwenden.
Also grundsätzlich gesehen sind Vermächtnisse, die nicht mehr existieren, unwirksam.
Hier allerdings geht es nicht um das Konto, sondern um einen Betrag auf einem Konto. Dieser Betrag sollte unter den Enklen aufgeteilt werden und es ist nachvollziehbar, wie hoch der Betrag wäre und warum er nicht mehr auf dem angegebenen Konto ist. Daher gehe ich davon aus, dass die Erben, die Mutter und der Cousin, dir deinen Anteil, der ja ausrechenbar ist, aus ihrem Erbe auszahlen müssen.
Ja, der Cousin erbt damit 2 mal, einmal als Erbe den Anteil seines Vaters und das Vermächtnis, den Anteil laut Testament.
Ausnahme ist ein Konto X in Fremdwährung mit Betrag Y
wer hat dieses Konto aufgelöst?
dieses Konto ist explizid im Testament erwähnt - das ist leer - was soll davon noch vererbt werden können?