Ehrenamt und ALG1?

5 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Ehrenamtlich kann man nur für eine gemeinnützige oder mildtätige Körperschaft (z. B. Verein), für eine Kirche oder für eine Behörde tätig sein.

Auch hier darf ein bezahltes Praktikum nicht als ehrenamtliche Tätigkeit verschleiert werden.

Für echte ehrenamtliche Tätigkeit gibt es einen monatlichen Freibetrag beim ALG-2 von 250 €.

Das wäre kein Ehrenamt, demnach auch kein Freibetrag von monatlich 250 €, siehe auch die Antwort von @ DerSchopenhauer.

Kommt drauf an wieviel du verdients bis zu 165 Euro wird glaub ich nicht angerechnet alles dann darüber schon

Ein Ehrenamt wird gewöhnlich nicht vergütet - mit Ausnahme evtl. Fahrtkosten - sonst wäre es ja kein Ehrenamt.