Darf man jemanden für eine Beleidigung schlagen?

8 Antworten

Nein, wenn man dich nur Verbal angreift, darf man nicht zuschlagen. Dann bekommst du die Anzeige wegen Körperverletzung.

Wenn einer dich schlägt, oder erst zum Schlag die Hand ausholt, dann ist das ein widerrechtlicher, gegenwärtiger Angriff. Ab diesem Moment beginnt Notwehr. Dann darfst du schlagen, aber nur so lange, bis Angriff aufhört. Wenn Angreifer flieht, oder auf dem Boden liegt, dann musst du aufhören sich zu wehren.

Wenn man dich in die Enge drängt, so dass du nur an diesen Personen weitergehen kannst, darfst du die erstmal klar und deutlich ansprechen( aber versuche ruhig und ohne Beleidigungen zu sprechen, damit sie sich nicht provoziert fühlen), dass sie dich passieren lassen sollen. Ignorieren sie deine Bitte, dann darf man sie zur Seite Schubsen(nicht schlagen). Wenn sie dich dann versuchen zu schlagen, dann handele in Rahmen der Notwehr.

So blöd ist die Rechtslage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

1.) Nein.

Eine Straftat (Beleidigung) ist für sich kein Grund für eine Gegenstraftat. Auch wenn der Dein Fräulen Mutter beleidigt, eindeutig nein. Es gibt keine Beleidigungsintensität, welche hier eine KV rechtfertigen würde.

2.) Kommt auf die genauen Umstände an.

Zunächst eher nein, je nach Intensität und Lage vor Ort ja.

Solange Dir die Möglichkeit der Flucht bleibt, nein. Je nach Örtlichkeit und Druck, welcher Beängstigung hervorruft, mangelnde Fluchtmöglichkeit, Eindruck eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs - ja.

3.) Nein. Du kannst ja weg, also schau, dass Du Land gewinnst.

4.) Ja. Eiskalt eine räuberische Erpressung, na klar, voll drauf auf die 12.

5.) Nein. Nur weil einer ein Messer hat, selbst wenn er blöd und beleidigend wird, ist auch noch kein Grund für eine Gegenstraftat.

Zudem ist es selten dämlich, jemanden, der ein Messer in der Hand hat, eine zu hauen.

Das ist wie mit dem Messer zu einer Schießerei zu erscheinen. Es ist dämlich, der macht einen platt mit dem Ding. Das macht man nur, wnen es nicht mehr anders geht und bei 1.) passiert ja nichts außer dass der/ die beleidigungen um sich werfen /wirft.


Truthisscary 
Fragesteller
 15.10.2018, 16:11

Tatsächlich ist n Messer eine gefährliche Waffe, aber nur wenn der andere weiß wie man sie richtig einsetzt (und das sieht man, wie er das Messer hält)

Anonsten kannst du viele Verteidungskurse machen, gegen Messerangriffe.

Diese sind je nach Schnitt oder Stich relativ einfach abzuwehren.

Man kommt wahrscheinlich nicht ohne Schnitte raus aber sicherlich ohne Stiche, wenn man weiß wie es geht.

Je nach Aggressor würde ich nicht rennen.

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feinerle  15.10.2018, 16:21
@Truthisscary
Tatsächlich ist n Messer eine gefährliche Waffe, aber nur wenn der andere weiß wie man sie richtig einsetzt (und das sieht man, wie er das Messer hält)

Ein Messer in den Händen eines Könners ist gefährlicher als eine Schußwaffe.

Aber auch ein Depp kann mit dem Ding ein 5 cm tiefen Schnitt quer über Dich drüber machen. Ich wär das also vorsichtig mit Einschätzungen.

Anonsten kannst du viele Verteidungskurse machen, gegen Messerangriffe.

Quark. Nichtmal ein Polizist - und die lernen kämpfen - wird sich auf einen Kampf Hand / Messer einlassen. Der zieht blank und macht einige Löcher in so jemanden rein.

Und weißt Du, warum? Weil der genau weiß, er hat keine Chance.

Diese sind je nach Schnitt oder Stich relativ einfach abzuwehren.

In Bruce Lee Filmen vielleicht.........

Man kommt wahrscheinlich nicht ohne Schnitte raus aber sicherlich ohne Stiche, wenn man weiß wie es geht.

Man kommt mit Sicherheit nicht ohne Schnitte und Stiche raus. Vielleicht einer von 10000 Kampfsprortlern hätte es drauf, das zu schaffen, der Rest ist Hundefutter.

Und ach ja, ein Schnitt langt doch......

Je nach Aggressor würde ich nicht rennen.

Selber Schuld, gehste halt drauf...... jeder ist selbst seines Glückes (oder Unglückes) Schmied, wo gehobelt wird, fallen Späne und ein bischen Schwund hat man immer. Wir sind 85 Mio in diesem Land, einer mehr oder weniger fällt global gesehen nicht auf.......

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Am Besten ist um die Zeit gar nicht erst draußen zu sein. Ich persönlich bin von der Arbeit so fertig, ich schlafe schon ab 11 um morgens um 5 rauszukommen.

Zitat: gerechtfertigter Notstand § 34 StGB

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 

Weil hier so viele fälschlich schreiben, dass man eine Beleidigung nicht mit Schläge beantworten dürfte: man darf!

Ein Angriff auf die Ehre muß ich hingenommen werden!


Ichbinsmischa  16.10.2018, 09:05

Theorie.... um das in Praxis umzusetzen braucht man einen Seeeehr guten Anwalt.

Wenn einer sagt dir :" Du Dummkopf!" oder "Leck mich!" und du haust drauf, 100% Anzeige. Kein Richter wird Verständnis zeigen.

Bis seltenen Ausnahmen, wie z.B. tägliches Mobbing.

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Ichbinsmischa  16.10.2018, 09:19
@Ichbinsmischa

Hier gibt es, natürlich, Verschiedene Varianten.

Wenn einer dir Sagt :"Du Blödmann!" und du haust zu, dann kann man den Idioten ignorieren.

Aber wenn einer dich immer wieder beleidigt, dann ist das schon eine Provokation. Dann ist es klar, dass einer ausrastet.

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kayo1548  16.10.2018, 20:09
@Ichbinsmischa

@Ichbinsmischa

Entscheidend ist, dass der Angriff noch gegenwärtig ist (was bei einer einfachen Beleidigung kaum der Fall ist) und das das Mittel geeignet ist, den Angriff abzuwenden.

Daher ist physische Notwehr bei Beleidigung tatsächlich mit Vorsicht zu genießen, aber juristisch durchaus möglich.

Tägliches Mobbing spielt dabei aber keine Rolle, da es nur auf die konkrete gegenwärtige Situation ankommt. Lediglich bzgl Strafmaß o.ä. kann das eine Rolle spielen

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Still  16.10.2018, 23:19
@kayo1548

Mein Kommentar zielte auch darauf ab; wurde aber entfernt.

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.....wenn sie dich schlagen wollen oder mit dem Messer angreifen, darfst du

dich natürlich wehren (Notwehr)

Auf Beleidigungen würde ich nicht reagieren und weitergehen, als ob ich das

nicht gehört hab. (..sind sind ja außerdem zu zweit !)