Darf man der Polizei helfen?

10 Antworten

Nein, im Regelfall darf man es nicht, da die Flucht vor der Polizei in Deutschland alleine keine strafbare Handlung darstellt. Somit greift der §127 StPO ("vorläufige Festnahme durch Jedermann") hier nicht. Bei einer alleinigen Flucht vor der Polizei demnach nein.

Außnahmen gibt es wenige, diese basieren auf Notwehr bzw. Nothilfe nach §32 StGB oder auf "rechtfertigendem Notstand" nach §34 StGB. Aber Vorsicht, letzteres ist eine Rechtsgüterabwägung und keine generelle "Dürfens- Erlaubnis"!. Es kann im Nachgang immer abgewogen werden, welches Rechtsgut höherwertig ist, außerdem muss die Gefahr gegenwärtig und nicht anders abwendbar sein. Auf Notstand könnte sich berufen werden, wenn vom Täter eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben oder Gesundheit für Dritte oder auch für ihn selber ausgeht, seine persönliche Freiheit steht in diesem Falle in der Rechtsgüterabwägung hinten an. Beispiel: der Täter will auf seiner Flucht auf die Autobahn rennen, hier ist eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte und für ihn selber gegeben, man dürfte ihn festhalten.

Mfg

Da ein Täter durch die Flucht selber keine verbotene Handlung begeht, kann das auch mal in einer Anklage gegen dich resultieren, sofern du den mutmaßlichen Täter als Zeuge oder Betroffener nicht auch festzuhalten versuchst. Aber solange er dich nicht deswegen verklagt, weil du vielleicht einen Beinbruch durch unglückliches Hinfallen bei ihm provoziert hast, ist es dir erlaubt. Aber in seiner Flucht ist er nicht mehr in der vermutlich strafbaren Handlung, wird an dieser nicht gehindert und die Polizei ist anscheinend schon vor Ort.

Ja. Theoretisch darf man sogar Personen festnehmen, wenn man sie bei einer Straftat erwischt.

https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html


wiki01  06.09.2021, 11:31

Flucht ist keine strafbare Handlung, die Handlungen nach §127 StPO rechtfertigen würde.

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Da solltest Du dich in aller Regel zurückhalten. Wenn der Täter sich durch dein Eingreifen relevant verletzt, könntest Du Ärger bekommen.

Jemand, der auf der Flucht ist, macht nichts verbotenes. Verletzt sich der Flüchtende, bist du selbst dran wegen Körperverletzung. Und nach §127 StPO darfst du ihn auch nicht aufhalten, denn es handelt sich um keine strafbare Handlung, die gegenwärtig und unmittelbar ist.