Bilder/Verkauf?

4 Antworten

Es gibt keine Freibeträge.

Rein theoretisch müsste sie ein Gewerbe anmelden sonst ist es Schwarzarbeit. Oder sie muss halt mit der Angst leben, dass jemand sie beim Gewerbeamt anschwärzen kann. Aber wo kein Kläger da kein Richter.

Es gibt tatsächlich einen Freibetrag für nebenberufliches Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit in Höhe von 410€ im Jahr. Damit will der Gesetzgeber Dinge wie Flohmarktverkäufe etc. ohne Gewerbeanmeldung ermöglichen. Aber erstens habt Ihr diesen Betrag schon überschritten und zweitens gibt es Plattformen wie OF (darum geht es ja wahrscheinlich), die anders als bspw. eBay oder Etsy nicht als Marktplätze behandelt werden. Da ist in jedem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig.

Theoretisch könnte sie mit der Kleinunternehmerregelung um die Umsatzsteuer herum kommen, allerdings schreibst Du ja, dass sie MwSt einnimmt. Ohne Gewerbe dürfte sie das gar nicht, ich kenne allerdings OF nicht. Bei Etsy zum Beispiel kann ohne und mit Berechnung von MwSt. verkauft werden. Wie auch immer ... wer MwSt. einnimmt, muss sie natürlich auch anführen und muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Unabhängig von der Umsatzsteuer muss natürlich auch der Gewinn als Einkommen versteuert werden. Im Bereich der Gewerbesteuer seid Ihr noch lange nicht.

Mein Rat: meldet so schnell wie möglich ein Gewerbe an und holt Euch Hilfe bei einem Steuerberater. Es ist immer besser, proaktiv auf das Finanzamt zuzugehen als abzuwarten, ob irgendwas passiert. Dazu muss Euch niemand "anschwärzen". Online-Marktplätze wie eBay, Etsy und Co. müssen höhere Umsätze an das Finanzamt melden, um Schwarzhändler aufzuspüren. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die kein Auge auf OF haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Prinzkai 
Fragesteller
 09.05.2024, 11:12

Of ist es nicht Das geld wird einbehalten bis man es auszahlen will somit ist das geld auf kein konto sondern auf der Webseite bis man es eben selbst auszahlen tut

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Fravofotodesign  09.05.2024, 11:29
@Prinzkai

Es ist trotzdem Euer Umsatz. Ob Ihr das dort parkt, auf Eurem Bankkonto oder im Sparschwein … das spielt keine Rolle. Der Gewinn wird natürlich ein anderer sein, wenn bei der Auszahlung ggf. Gebühren anfallen.

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GammaFoto  09.05.2024, 15:31
Theoretisch könnte sie mit der Kleinunternehmerregelung um die Umsatzsteuer herum kommen, allerdings schreibst Du ja, dass sie MwSt einnimmt. Ohne Gewerbe dürfte sie das gar nicht, ich kenne allerdings OF nicht

ich glaube dass es da eher darum geht, dass Onlyfans als der Gewerbliche Anbieter an seine Kunden hier eine MwSt. berechnet, unabhängig davon ob nun der einzelne der sein Material dort anbietet MwSt berechnet oder nicht. Dort wird ja nicht 1:1 von den Content erstellern an die Kunden verkauft wie bei ebay oder sowas, sondern der Verkauf findet von Onlyfans an die Kunden statt und es wird an die Teilnehmer dann nur ein Anteil daran ausgezahlt

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Wenn MWSt berechnet wird, befindet ihr euch bereits im strafbaren Bereich, wenn keine Gewerbeanmeldung vorliegt.

MWSt darf nur ein Gewerbebetrieb in Rechnung stellen bzw. in Abzug bringen beim Einkauf.

Auch 50 Euro, und weniger, Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit müssen versteuert werden, was eine Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe?) voraussetzt.

Muss man Gleich sofort Ein gewerbe Anmelden

Ja!

teilweise verdient sie damit nicht so viel wie die anderen

irrelevant. Das zeigt sich am Ende dann ja in der Steuererklärung

und es gibst ha diese Freibeträge die Steuer frei sind

Da geht es nur darum ob da am Ende bei den Gesamteinkünften (!) eine Greze überscheitten wird oder nicht. Das heisst wenn deine Frau auch noch anderweitig Geld verdient also z.B. angestellt ist oder auch wenn ihr zusammen veranlagt seid dann zählen da ja alle Einkünfte zusammen und wenn ihr da eben über diesem Freibetrag verdient dann ist das natürlich auch steuerlich relevant.

Abgesehen davon ist es ja egal ob nun Steuern gezahlt werden müssen oder nicht, das ist ja eine Sache des Finanzamtes am Ende des Jahres. Aber es geht da davor ja schon darum, dass die Tätigkeit an sich angemeldet sein muss, nicht zuletzt weil das ja auch noch für andere Themen als nur die Steuer relevant ist, z.B für die Mitgliedschaft in der IHK, für die Sozialversicherung, für die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft etc etc