Betrug beim Privaten Autokauf?
Hallo zusammen. Ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft. Bei der Zulassungsstelle hat sich herrausgestellt, dass es kein PKW mehr ist sondern als Einsatzfahrzeug läuft da er Notarzt war und das Fahrzeug Sondersignal hatte.
Dies hat der von Verkäufer zu keinem Zeitpunkt erwähnt, nur dass das Fahrzeug Sondersignal hatte. Dies wurde aber zurückgebaut jedoch ohne Abnahme danach.
Hier nochmal alles zusammengefasst:
Also nochmal der ganze Sachverhalt:
Sie haben das Fahrzeug privat auf Mobile.de(geteilt auf Kleinanzeigen) ausgeschrieben. Hier war nicht ersichtlich dass es sich um ein Sonderfahrzeug/Einsatzfahrzeug handelt.
Telefonisch haben Sie mir dann nur mitgeteilt, dass es nicht mehr ihr Privatfahrzeug ist sondern dass es auf das DRK zugelassen wurde und sie dieses somit Geschäftlich nutzen, da Sie Notarzt sind.
Hiermit war ich einverstanden und bin zu Ihnen gefahren. Vor Ort haben Sie kurz erwähnt, dass das Fahrzeug mal mit Sondersignal ausgestattet war. Dieses wurde aber von ihnen zurück gebaut, ohne Bestätigung oder Gutachten von einer Prüfstelle.
Der Kaufvertrag war nicht auf das DRK sondern auf Sie Privat ausgestellt. Im Kaufvertrag selbst wurde nirgends vermerkt, dass es sich um ein Sonderfahrzeug/Einsatzfahrzeug handelt. Ich bin stets davon ausgegangen, dass es nach wie vor ein PKW ist der geschäftlich genutzt wird/wurde.
Leider habe ich dies erst bei mir auf der Zulassungsstelle erfahren, dass ich als Privatperson ein solches Fahrzeug nicht zulassen darf, nur durch eine Begutachtung einer KFZ Prüfstelle.
Somit bin ich zur GTÜ gefahren. Dieser teilte mir mit, das für das Fahrzeug eine Einzelabnahme gemacht werden muss. Laut Schätzungen des Prüfingenieur beläuft sich dies auf 150-200€ (wird nach Aufwand Berrechnet)
Der Verkäufer weist jede Schuld von sich und möchte diese Summe nicht bezahlen die nun im Raum steht.
Meine Frage: Bin ich im Recht? Oder hätte ich hier genauer schauen müssen??
im Anhang noch Bilder der Anzeige auf Kleinanzeigen.
danke schonmal vorab.
2 Antworten
Du kannst das Auto ohne den Mehraufwand nicht zulassen, das ist definitiv ein Grund zur Reklamation bzw Rückabwicklung. Da hilft der Verkauf als Privatperson auch nicht als "Schutz" für den Verkäufer. Das wurde wissentlich verschwiegen.
Nein. Denn dann könnte ein Verkäufer arglistig verschweigen, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, Mietwagen war etc. und sich schlicht mit diesem Satz rausreden.
Die Rücknahme oder Gewährleistung greift privat nur, wenn nichts wissentlich verschwiegen wurde. Denn woher solltest du denn beim Kauf erkennen, dass du das Fahrzeug nicht zulassen kannst und daher noch eine Einzelabnahme zu deinen Kosten benötigst?
Meiner Meinung nach ein gravierender Mangel, der verschwiegen wurde und eine Wandlung rechtfertigt
Du solltest mal einen Anwalt konsultieren.
Hallo, danke für deine Antwort. Habe keine rechtschutz daher habe ich erstmal hier gefragt nicht dass ich noch verliere und noch mehr Kosten entstehen.
Schau mal was chatgpt sagt:
Ich bin kein Rechtsanwalt, daher kann ich keine rechtliche Beratung bieten, aber ich kann Ihnen einige allgemeine Informationen geben.
Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue rechtliche Status je nach Land variieren kann, und es wäre ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der mit den Gesetzen in Ihrem speziellen Bereich vertraut ist.
Allgemein gesprochen gibt es jedoch einige Punkte, die berücksichtigt werden könnten:
1. **Täuschung oder arglistige Täuschung:** Wenn der Verkäufer Ihnen bewusst verschwiegen hat, dass es sich um ein Einsatzfahrzeug handelt und dass es eine Einzelabnahme benötigt, könnte dies als Täuschung oder arglistige Täuschung betrachtet werden. In einigen Rechtssystemen können solche Handlungen zu Ansprüchen führen.
2. **Kaufvertrag:** Der Kaufvertrag ist ein wichtiges Dokument. Wenn im Vertrag keine Angaben über den Sonderstatus des Fahrzeugs gemacht wurden, könnte dies für Sie sprechen. Sie sollten prüfen, ob es im Vertrag eine Klausel gibt, die den Verkäufer dazu verpflichtet, alle relevanten Informationen über das Fahrzeug offenzulegen.
3. **Beweise sammeln:** Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, einschließlich des Inserats, des Kaufvertrags, Ihrer Kommunikation mit dem Verkäufer und der Information von der Zulassungsstelle. Diese können als Beweismittel dienen, wenn Sie Ihre Position klären müssen.
4. **Rechtliche Beratung:** Es ist immer ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage zu erhalten und festzustellen, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz haben.
Die genaue rechtliche Lage kann von vielen Faktoren abhängen, und daher ist eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt unerlässlich.
Schau mal was chatgpt sagt:
"Na ja, immerhin habe ich einen KI-Assistenten, der mir großartige Konter schreiben kann. Was ist dein Superkraft? Witze klauen? 😄 #TeamChatGPT"
Super vielen Dank auf ChatGPt bin ich gar nicht gekommen
Spielt das dann auch keine Rolle wenn im Kaufvertrag das steht(immer Standard bei musterkaufverträgen)
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten.