Bekomme ich das Erbe?

7 Antworten

Egal, was für ein Testament es gibt und wer zuerst stirbt, der Pflichtteil steht Dir immer mindestens zu. Du kannst ja mal wieder Kontakt mit ihm aufnehmen, aber frag ihn ja nicht nach seinem Testament.


Rainer555xl 
Fragesteller
 16.09.2021, 18:16

Danke für die Antwort. Meine Ex Freundin hatte vor Jahren Mal versucht uns wieder in Kontakt zu bringen und da wusste ich noch nicht einmal etwas von seinem Haus und der Selbstständigkeit,hätte auch nichts gegen Kontakt gehabt um evtl Mal zu fragen warum er damals einfach den Abgang gemacht hat und Null Interesse an mir zeigte,aber er hatte wohl kein Interesse gezeigt und damit war dies Thema mit Kontakt für mich durch.

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Ohne Testament und Ehevertrag und ohne weitere Kinder erben du und die Ehefrau je zur Hälfte

Ohne Testament würdest du neben der Ehefrau 50% erben. Aber ich denke, er war so schlau eines zu schreiben- und wenn noch schlauer, das Haus z.B. im Grundbuch auf den Namen seiner jetzigen Frau eingetragen zu haben, dann hast du daran keinen Anteil daran im Erbfall.

Der Pflichtteil gehört mindestens dir.

Es sei denn, seine Frau steht alleine im Grundbuch. Seinen Besitz hat er bereits vor 10 Jahren verschenkt oder verjubelt, Hab und Gut vor dem Ableben in der Spielbank verprasst...

Allerdings hast du keinen Anspruch ins Haus zu ziehen, wenn er es dir nicht vererbt hat. Dein Anteil bekommst in Geld.


SaVer79  16.09.2021, 17:35

Pflichtteil würde voraussetzen, dass der Fragesteller per Testament enterbt wurde

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Kessie1  16.09.2021, 17:42
@SaVer79

Deswegen schrieb ich ja:

mindestens...

Und dazu muss er auch nicht enterbt werden. Es reicht schon im Testament: mein Sohn XYZ soll nur den Pflichtteil bekommen.

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sassenach4u  16.09.2021, 17:47
@Kessie1

Es reicht schon, wenn er im Testament gar nicht erwähnt wird. Dann steht ihm der Pflichtteil zu. Und ein Testament wäre wohl sinnvoll in der Konstellation, denn wenn man keinen Kontakt zum Kind hat (aus welchen Gründen auch immer)- und die 2. Frau es nicht einmal kennt, sollte man entweder einen angemessenen Betrag im Testament festlegen, der dem Pflichtteil entspricht oder mehr, aber dann hat die Frau Ruhe.

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Es kommt darauf an.. Hast du Geschwister?

Erstmal wird die Ehefrau erben. Ob sie nun 1/2 des Erbes bekommt oder nur 1/4 hängt davon ab, wie sie den Zugewinnausgleich gestalten möchte. Grundsätzlich erhält der Ehegatte nämlich nur 1/4 des Erbes, wählt er den erbrechtlichen Zugewinnausgleich, so erhält sie nochmals 1/4, also insgesamt 1/2.

Der restliche Teil wird unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Wenn du Geschwister hast, dann wird die restliche Hälfte (sollte der erbrechtliche Zugewinnausgleich gewählt werden) gleichermaßen unter den Geschwistern aufgeteilt.

Deine leibliche Mutter erbt nichts. Es läuft also ohne Testament darauf hinaus, dass du (und gegebenenfalls deine Geschwister zu gleichem Anteil) mindestens den restlichen 1/2-Anteil erhältst / erhalten..

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Rainer555xl 
Fragesteller
 16.09.2021, 18:33

Danke für deine Antwort.

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