BAföG-Negativbescheinigung Wohngeld?

2 Antworten

Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, steht dir im Regelfall zumindest dem Grunde nach Bafög - zu und dann bist Du wie wenn Du es bekommen würdest von Wohngeld ausgeschlossen.

Antrag beim Bafög - Amt stellen und auf den Bescheid warten.

Selbst wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - haben würdest, also nicht nur nicht durch zu hohes Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen und Vermögen nichts bekommen würdest, müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Unter 25 stünde dir nach dem Auszug dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Du musst vorher Bafög beantragen und dann kannst du auch ein Negativ Bescheid bekommen. Diesen bei deinem Rathaus vorzeigen bzw. für den Wohngeld Antrag mitgeben.