Aus welchem Grund kann man in die Psychiatrie kommen?

8 Antworten

Im folgenden zeige ich anhand von drei Bespielen zu Geschäftspraktiken aus der Betreuungsindustrie, wie es zu getürkten Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Station kommen kann.

Ein weit verbreitetes Motiv jemanden in eine geschlossene Psychiatriestation verschwinden zu lassen ist die Habgier von Menschen, die dies veranlassen und jenen, die derartige Einlieferungen zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben.

In dem mir bekannten Fall aus der Nachbarschaft hatte eine russlanddeutsche Augenärztin das Haus ihres verstorbenen Mannes geerbt.

Um in den Besitz dieses Haus zu gelangen dachte sich ein in Justizsachen bewanderter Pflichterbe mit engen Kontakten zum Gericht eine besondere Strategie aus.

Zunächst forderte er unumwunden ihren Verzicht auf das Erbe, damit er als alleiniger Erbe in den Besitz des Hauses gelangen könnte.

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, nannte er sogar einen Termin, bis zu dem die Ärztin . die bereits seit 25 Jahren in Deutschland lebte und einen deutschen Pass besaß - samt ihrer Tochter wieder nach Russland zu verschwinden habe, damit er das dann im Stich gelassene Haus beziehen könne.

Für den Fall, dass die Ärztin sich nicht an diese Anweisung halten sollte, wollte er seine Kontakte zur Justiz nutzen, drohte mi ihrer Einlieferung in die Psychiatrie und kündigte eine Brandstiftung auf ihr Haus an..

Es kam wie es kommen musste: Ihr Haus wurde angezündet und sie konnte sich noch mit letzter Kraft aus dem brennenden Haus befreien und wurde ins nächstgelegene Krankenhaus mit schweren Brandverletzungen eingeliefert.

Aus nicht hinterfragbaren Gründen wartete die Feuerwehr bereits in einer Entfernung von ½ km auf ihren Einsatz, so dass diese sofort zur Stelle war und der Brandschaden sich in Grenzen hielt.

Im Krankenhaus erhielt die Ärztin dann Besuch von einer Betreuungsrichterin, die ihr während dieses 2-minutigen Besuches mitteilte, dass sie nun unter gesetzlicher Betreuung stünde. Gleichzeitig übergab sie der Ärztin einen Betreuungsbeschluss, aus dem hervorging, dass diese in allen denkbaren Betreuungskreisen nebst Einwilligungsvorbehalt unter gesetzlicher Betreuung gestellt sei.

Unmittelbar nachdem die Richterin den Krankenraum verlassen hatte, erschien am Bett der Ärztin eine „freiberufliche Gerichtshelferin“ die ein Einpersonenunternehmen zur Unterstützung in rechtlichen Betreuungen führte und sich als rechte Hand der Richterin vorstellte.

Sie nahm der Ärztin alle in ihrem Besitz vorhandenen Urkunden wieder ab und verhinderte damit, dass diese die 14-tägige Widerspruchsfrist gegen den Betreuungsbeschluss wahrnehmen konnte.

Dann fixierte sie die Betroffene siebenfach und verlud sie in einen bereits wartendendes Krankentransportfahrzeug mit Milchglasscheiben. Eine mögliche Gegenwehr der Betroffenen wurde mit Hinweis auf eine bereitliegende Beruhigungsspritze schon im Keim erstickt.

Dies geschah alles hinter dem Rücken des Krankenhauspersonals, das zu dieser Zeit in der Frühstückspause befand und sich hinterher nur wunderte, warum wohl eine Patientin, der bereits das Operationshemd angezogen wurde und die auf die Operation ihres rechten gebrochenen Armes wartete, aus dem Krankenhaus verschwunden ist.

Es war dem Krankenhauspersonal verborgen geblieben, dass diese Patientin aus dem Krankenhaus entführt worden ist und nun nach einer einstündigen Fahrtzeit in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses „zur Beobachtung“ eingeliefert wurde.

Für die Psychiatriestation war diese Einlieferung ohne Diagnose sehr angenehm, das sie für unabsehbare Zeit mit einer pflegeleichten Patientin rechnen konnten, die ihr pro Tag 250 EURO für gewährte Unterkunft und Verpflegung einbrachte.

Die Bedenken, dass dies alles ohne die erforderliche richterliche Anordnung erfolgte und das überrumpelte Krankenhauspersonal handchirurgischen Abteilung später bestätigen konnte, dass es für diese Einlieferung keinen Grund gab, wurde mit einem getürkten Bericht Betreuerin an das Betreuungsgericht zerstreut, aus dem hervorging, dass es der ausdrückliche Wunsch der Ärztin gewesen sei, in die geschlossenen Psychiatrieklinik aufgenommen zu werden.

Dort verbrachte die Ärztin dann gegen ihren Willen 5 Wochen in einer Isolierzelle.

Erst als die Leiterin der psychiatrischen Abteilung sich dagegen wehrte, in derartige Machenschaften verwickelt zu werden und darauf bestand, dass die von ihr als vollkommen psychisch gesund diagnostizierte Patientin so schnell wie möglich die Klinik zu verlassen habe, änderten die Betreuungsrichterin und die Betreuerin ihren Plan. Sie schickten die Ärztin trotz ihrer durch den Brand verursachten  

Verletzungen an Augen, Haut und Lunge und trotz ihres gebrochenen Armes und ihres hohen Fiebers auf eine Reise „ohne Wiederkehr“ nach Sibirien.

Damit die Ärztin aus dieser Verschleppung in ein außereuropäisches Land nicht zurückkehren konnten, übergab man ihr am Flughafen ein One-way-ticket, nahm ihr ihre Geldkarte und ihre Berechtigungskarte der Krankenversicherung für medizinische Behandlungen ab und übergab ihr ein Besuchervisum von nur einem Monat - ausgestellt auf ein unbekanntes Hotel in Moskau.

Damit sollte sichergestellt werden, dass wenn die Ärztin im 5000 km von Moskau entfernt gelegenen Sibirien aufgegriffen werden würde, sie sofort wegen Visumsbergehen für längerer Zeit in einem russischen Gefängnis festgehalten werden würde.

Während sich die Ärztin in Sibirien aufhielt verfolgte die Betreuungsrichterin ihren Plan zur Überschreibung der Immobilie der Ärztin. Dazu wechselte sie den Betreuerin aus und beauftragte mit der weiteren Betreuung einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich der Enteignung von Immobilien von Betreuungsopfern.

Dieser machte sich sofort daran, das angekokelte Haus im angeblichen Auftrag seiner Betreuten an den oben genannten Justizkollegen zu einem symbolischen Wert zu verkaufen.

Allerdings hatte er nicht damit gerechnet, dass diese Betreute es mit Hilfe von Freunden gelungen war aus ihrer Verschleppung nach Russland noch innerhalb der Visumsfrist nach Deutschland zurückzufinden und nun auf einmal vor ihm stand und forderte dieses Betreuungstheater zu beenden.

Nun ging alles wieder von vorne los. Der Betreuer wollte auf seine mit dem angestrebten unterwertigen Verkauf der Immobilie fest eingeplanten Profit nicht verzichten und griff zu einer altbewährten Strategie. Er erstellte einen Fakebericht für das Betreuungsgericht, in dem er darauf hinwies, dass die Betreute sich bei ihm gemeldet habe und er sofort erkannt hab, dass der immer noch in Gips liegende rechte Arm der Betreuten der ärztlichen Behandlung bedurfte. Darauf habe er sofort mit der Betreuten Ärzte aufgesucht, um diese medizinisch unbedingt erforderliche Behandlung durchführen zu lassen. Leider hätte er aber feststellen müssen, dass die Betreute sich jeder Behandlung widersetzte und sich somit selbst gefährdete.

Aus diesem Grunde beantrage er, zum Schutz der Betreuten deren sofortige Unterbringung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.

Zeitlich parallel hierzu legte der um den Kaufvertrag bangende Käufer einen Bericht vor, nach dem er anlässlich einer Besichtigung der Immobilie der Betreuten eine Pistole von ihr gefunden habe und regte an, dass angesichts der hiervon ausgehenden Gefährlichkeit der Betreuten deren Einlieferung in eine geschlossene Psychiatrische Anstalt erforderlich geworden sei.

Aus diesem erneut geplanten Wegsperren der Ärztin wurde dann aber dann doch nichts, da mittlerweile schon zu viele von diesem „Kriminalfall mit der russischen Ärztin“ wussten und die Justiz befürchten musste wegen dieses Falles mit negativen Schlagzeilen in der Presse zu gelangen.

Mittlerweile war es der Ärztin nach 2 Jahren Schikanen durch Gericht und Betreuer gelungen mit Hilfe eines Spezialanwaltes für Betreuungsbetrug sich aus der Umklammerung einer fingierten rechtlichen Betreuung zu befreien.

Nachdem es ihr dann nach einem weiteren Jahr gelungen ist, die ihr bislang systematisch verwehrte Akteneinsicht zu überwinden und Akteneinsicht zu nehmen, stellte sie fest, dass ausgerechnet jene 39 Seiten durch die Justiz vernichtet worden sind, die den Hintergrund für ihre erste Einlieferung in die geschlossene Psychiatriestation und ihre anschließende Verschleppung nach Russland ohne gerichtlichen Beschluss hätten aufklären können.

Zur Zeit laufen bereits seit 4 Jahren zwei Klagen gegen die beiden betrügerischen Betreuer wegen Untreue und Verschleppung einer Schutzbefohlenen nach Russland und eine Klage gegen den vom Betreuer und Gericht benannten Käufer, die in Erwartung, dass der Betreuer und das Gericht dafür sorgen würden, dass die Ärztin nie mehr in ihr Haus zurückkehren würde, dieses ausräumte und sämtlichen Hausrat im Wert von 53.000 EURO entsorgte.

Um diesen enttäuschten Käufer und zwei ihrer besten Helfer zu schützen greift die Justiz nun wieder erneut zum sogenannten Anscheinsbeweis.

Dieser besagt: Wenn ein Richter der Meinung ist, dass die vorgelegte Beweise nicht zu berücksichtigt werden sollen und die beigebrachten Zeugen nicht gehört werden müssen, weil nach seiner Vorstellung, die Sache auch ohne diese Beweise klar entschieden werden könne, greift er zur Methode des „Anscheinsbeweises“.

Im vorliegenden Fall klammert sich das Gericht an die gefälschten Berichte der beiden Betreuer und des enttäuschten Käufers, aus denen hervorgeht, dass die Ärztin sämtliche Vernichtungen ihres Hausrates, sowie die Einweisungen und Verschleppungen hinter dem Rücken beider Betreuer selbst geplant und durchgeführt habe und schließt wegen der angeblichen Eindeutigkeit dieser Beweise alle von der Ärztin benannten Zeugen vom Verfahren aus.

Darüber hinaus möchte die Justiz, dass die Ärztin alle ihre Klagen zurückzieht.

Für den Fall, dass die Ärztin ihre Klagen nicht zurückzieht, hat man ihr schon angedroht, sie erneut in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung unterzubringen.

Ermöglicht wird dies durch den § 56 ZPO, der zwar noch aus dem III. Reich stammt, aber immer noch Gültigkeit besitzt. .Im III. Reich war er dazu gedacht, um mit Juden und unliebsamen Personen einen kurzen Prozess zu machen und ihnen "Querulantentum" zu unterstellen.

Im vorliegenden grub man diesen § wieder aus und teilte der Ärztin mit, dass sie wegen ihres angeblichen Querulantentums für prozessunfähig erklärt werden müsse und somit kein Recht mehr habe, zu klagen.

Falls die Justiz sich zu diesem Schritt der erneuten Psychiatrisierung entschließt wird die Ärztin erneut unter Betreuung gestellt und dann zum 3. Mal und in eine geschlossene Anstalt eingeliefert werden, so dass dann dem angestrebten Ziel der amtlichen Enteignung ihrer Immobilie nichts mehr entgegensteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gibt viele Gründe.

Psychische Erkrankungen, wenn du ohne Hilfe nicht mehr weiter weißt

AlkoholAbhängigkeit. Du machst dann einen Entzug dort u kommst dann, wenn gewünscht, auf Langzeittherphie

Cannabis Konsum, auch da machst du einen Entzug

Es kann sovieles auf die Psyche schlagen, weshalb eine Klinik nötig sein kann, Trennung, Tod eines Angehörigen, Mobbing

Auch wegen Persönlichkeitsstörungen.

ADHS, Magersucht....

Grundsätzlich aus allen Gründen.

Eine Akuteinweisung ist nur dann möglich, wenn akute Eigen- und/oder Fremdgefährdung besteht. (Sprich lebensbedrohende Gedanken/Dränge, Verhalten oder körperliche Zustände.)

Aber man kann mit allen psychischen Belastungen und Erkrankungen einen stationären Aufenthalt in der Psychiatrie haben. Egal ob Substanzmissbrauch, Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörung. Mit allem, was einen zu sehr belastet für eine ambulante Therapie, oder intensivere Betreuung benötigt als ambulant.


Meine Eltern haben mich als Kind in eine Psychiatrie gegeben, weil sie mich nicht haben wollten. Auf diese Weise sind sie mich schneller losgeworden als wenn sie sich ans Jugendamt gewandt hätten und wären dann den langen Weg mit Adoption, Heimunterbringung, etc. gegangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Suizid Gedanken/ androhungen, Drogen/Alkoholmissbrauch, essstörungen, Borderline, Depressionen, bipolare Störung, Straftaten (dann in die Forensik), generell wenn man sich selbst oder andere gefährdet.. Es gibt viele gründe