Aus welchem Grund dürfen Kollegen/innen etwas über Kollegen/innen an Kunden weitergeben?

6 Antworten

Solange der Chef das nicht verbietet, und das sollte er!, ist das lediglich "ungezogen".

Ohne konkretes Beispiel, worum es ging, kann man diese Frage nicht beantworten.

Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über betriebliche Belange verpflichtet - SOFERN der Arbeitgeber ein "besonderes Interesse" daran hat, dass diese nicht nach außen dringen! Eine pauschale Verschwiegenheitspflicht über ALLES, was irgendwie betrieblich ist, ist unverhältnismäßig benachteiligend dem Arbeitnehmer gegenüber.

Somit ist es immer eine Frage der konkreten Situation, des Themas und der potentiellen Auswirkungen für den Arbeitgeber, ob die Weitergabe von betrieblichen Informationen an Außenstehende ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht ist oder nicht. Und somit lässt sich deine Frage schlichtweg maximal mit einem "Kommt drauf an..." beantworten.

Man müsste den konkreten Fall kennen...

Aber generell gibt es da m. E. nicht viele Situationen, in denen das okay wäre, außer vielleicht wenn ein Kunde nach einem speziellen Kollegen fragt um von diesem beraten/bedient zu werden und der andere Kollege sowas sagt wie "der ist heute leider nicht da"... Denn das muss schon drin sein, alles darüber hinausgehende wohl eher nicht... Denk ich... Oder mir fehlt die Fantasie...


bephelor  17.09.2021, 09:35

Dazu müsste der Begriff "interne Angelegenheiten" klären.... Ein Kundenwunsch zu einem speziellen Berater einer Bank z.b. ist keine interne Angelegenheit. Es ist dann eher die Frage, wie darf man antworten wenn dieser nicht im Haus ist. Z.b. Krank oder Urlaub ? Sind das dann normale Antworten oder verstoßen diese vielleicht gegen persönliche Rechte ? Denn es geht keinen Kunden etwas an ob derjenige Urlaub hat oder Krank ist.... aber dennoch denke ich nicht das es dann als "Interne" gilt...

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smaksak  17.09.2021, 09:38
@bephelor

Genau. Deshalb sollte es nur "ist heut nicht im Haus" formuliert werden, denn wie du schon sagst, ob er krank ist, im Urlaub, oder sonstwas geht den Kunden nix an

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Nichts !

Betriebsinterne Angelegenheiten dürfen nicht nach Außen gelangen....

Kündigungsgrund