Annahmeverweigerung nach Widerruf?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hört sich alles irgendwie wirr an. Du hast bestellt und hast Dir's kurzfristig anders überlegt und willst die Ware nicht. Richtig?

Ich sehe folgende Varianten:

  1. Die der Verkäufer kann den Versand noch stoppen.
  2. Der Versand ist schon am laufen und die Ware wird Dir geschickt. Du verweigerst die Annahme. Die Ware geht ohne Rückschein mit Extraporto an den Verkäufer zurück.
  3. Der Versand ist schon am laufen und die Ware wird Dir geschickt. Du nimmst das Paket an. Für den Rückversand kannst Du den Verkäufer um einen Rückschein bitten (er zahlt das Porto) oder Du schickst auf eigene Kosten an den Verkäufer zurück.

Variante 1 scheint bei Dir nicht mehr möglich zu sein. Variante 2 hat Dir der Kundenservice vorgeschlagen, aber Du hättest lieber Variante 3 ? Oder meinst Du dass Variante 1 möglich sein MUSS, obwohl der Kundenservice sagt, dass das nicht geht?


verreisterNutzer  07.01.2021, 01:50

Danke für die Antwort. Habe schon Antworten gefunden. Einen Vertrag bzw. ein Widerruf kann grundsätzlich auch vor Ankunft der Ware bzw. ab Vertragsschluss ausgesprochen werden. Die AGB der meisten Händler bzgl. 14 Tage ab Annahme der letzten Ware, ist ein Recht für den Käufer. Vorher kann man selbstverständlich auch widerrufen, da sonst der Händler ewig mit der Lieferung warten kann und so den Käufer wettbewerbswidrig "in der Hand" hat. Paragraphen lasse ich der Einfachheit mal weg. Wenn der Händler die Widerrufserklärung erhält bevor er die Ware versendet, kann er den Versand stoppen. Wenn nicht ist der Käufer danach verpflichtet die Ware nach Ankunft innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken bzw. kann die Annahme kostenfrei verweigern. (Angenommen laut den AGB sind die Rücksendekosten vom Händler zu tragen). Wenn der Händler bewusst (nach Bestätigung des Widerrufs) die Ware verschickt, handelt es sich dann zu diesem Zeitpunkt um die Zusendung unbestellter Ware und dies ist ebenfalls wettbewerbswidrig. Aber trotzdem Danke!

0