Alleinerziehende Mutter, 1 Kind höhere Warmmiete als dreiköpfige Familie?
Hallo an alle,
Ich habe heute etwas ziemlich merkwürdiges Festgestellt. Und zwar bekommt eine Freundin von mir (Alleinerziehend, 1 Kind-2 Jahre) Ihre Warmmiete der 3 Zimmer Wohnung (65qm) in Höhe von 520€ vollständig von der Arge bezahlt, während einer anderen befreundeten Familie (Vater, Mutter, Kind-1,5 Jahre) für Ihre Warmmiete monatlich nur maximal 465€ im Monat zustehen, weshalb sie derzeit in einer 2 Zimmer Wohnung auf 45qm (zu dritt!!!) festhängen, da es für das Ihnen zustehende Geld keine angemessene Wohnung im Umkreis gibt. Es ist im übrigen das selbe Jobcenter das für beide Familien zuständig ist. Das kann doch nicht sein oder? Ich finde das unglaublich ungerecht. Wie sieht denn das rein rechtlich überhaupt aus? Hat da vielleicht jemand eine Ahnung? Dale schonmal für die Antworten!
5 Antworten
Hast du die Bescheide der beiden gesehen? Erzählen kann man nämlich einem Freund oder einer Freundin vieles....
Wie Geld jemand vom Jobcenter bekommt, ist von vielen Faktoren abhängig. Möglicherweise hat die 3-köpfige Familie noch weiteres Einkommen und/oder Vermögen, das ist eine mögliche Erklärung. Aber ohne alle Fakten zu kennen, kann dir hier leider niemand eine halbwegs seriöse Auskunft geben.
Eine andere plausible Erklärung fällt mir jetzt auf die Schnelle nicht ein. Schau mal, ob es in eurem Wohnort eine Beratungsstelle für ALG-II-Bezieher gibt und schick die Familie dorthin um festzustellen, ob der Bescheid nicht vielleicht fehlerhaft ist. Kommt ja leider noch immer zu oft vor.
Für die Angemessenheit einer Wohnung werden viele Faktoren in Betracht gezogen.
Ein einfacher Vergleich der Miete kommt hier viel zu kurz.
Frage beim Jobcenter nach, wenn dir etwas unklar ist.
Welche Faktoren müssen da genau in Betracht gezogen werden? Ich denke das ich als unbeteiligter da keine Auskunft vom Jobcenter bekomme. Ich versuche nur mich etwas schlau zu machen um der Familie evtl ein paar Tips zu geben, damit sie mit Ihrem Kind endlich in eine größere Wohnung ziehen können. Weil ich bin mir definitiv ganz sicher das 45qm aufgeteilt in 2 kleine Zimmer für eine dreiköpfige Familie alles andere als angemessen ist oder sehe ich das komplett falsch?
Wenn es das selbe Jobcenter ist,dann kann es keine zwei unterschiedlichen Grenzen für die KDU - geben !
Ich kann mir das dann nur so erklären,dass die Familie die die vollen KDU - gezahlt bekommt,noch nicht so lange Leistungen bezieht und sie vorher diese Wohnung schon bewohnt haben.
Denn dann muss das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der KDU - für weitere 6 Monate übernehmen,danach dann auch nur noch die angemessenen Kosten.
Man bekommt dann eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung oder wenn der Unterschied zu hoch sein sollte,kann es auch zur Umzugsaufforderung kommen.
Dieser muss man natürlich nicht nachkommen,aber nach diesen 6 Monaten dann die Differenz selber tragen.
Wie hoch die Kosten so in etwa sein dürften,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.
es könnte aber dasselbe Jobcenter sein, wenn es verscheidene Orte betreut und in den verschiedenen Orten das Mietpreisgefüge anders ist .... man müsste also erstmal wissen um welchen Ort es geht ..
Das könnte natürlich auch der Fall sein,aber ich denke doch,dass das normalerweise jeden bekannt sein sollte,dass es dann unterschiedliche Höchstgrenzen für die KDU - gibt!
Und zwar bekommt eine Freundin von mir (Alleinerziehend, 1 Kind-2 Jahre) Ihre Warmmiete der 3 Zimmer Wohnung (65qm) in Höhe von 520€ vollständig von der Arge bezahlt, während einer anderen befreundeten Familie (Vater, Mutter, Kind-1,5 Jahre) für Ihre Warmmiete monatlich nur maximal 465€ im Monat zustehen Das kann doch nicht sein oder?
Doch das kann sein.
Entweder die Miete ist zu hoch, dann wird maximal nur für 6 Monate die erhöhte Miete bezahlt oder aber auch länger, wenn man der Meinung ist, das kein angemessenere Wohnraum gefunden werden kann, bzw. dieser gereinge Mehrbedarf e9inen Umzug nicht rechtfertigen.
deiner freundin mit einem kind stehen 60 qm zu. bis zu 60 qm genau. der anderen familie - vater, mutter, kind stehen bis zu 75qm zu. nicht direkt 75, sondern bis zu. wenn also die wohnung als groß genug angesehen wird, müssen vater-mutter-kind damit leben. man geht eh davon aus das kinder bis 3 jahren im zimmer der eltern mit übernachten oder die eltern bauen die wohnung um, so das schlafzimmer zum kinderzimmer wird. so wie es eltern machen würden die arbeiten gehen.
Ich habe beide Bescheide gesehen und weiß auch zu 100% das die Familie kein weiteres Einkommen hat