Abschlagszahlung bei Kündigung von Mietverhältnis?
Hallo,
Ich habe einen Mietvertrag, der eigentlich bis Ende September nächsten Jahres gehen würde. Es wurde mündlich vereinbart, dass eine vorherige Kpndigung möglich sei, sofern ich Nachmieter liefer. Das habe ich alles getan und die Kündigung auf Ende Januar wurde bestätigt. Es zieht sofort ein Nachmieter ein, ich hinterlasse keine Möbel, der Vermieter erleidet keine Verluste.
Nun soll ich eine abschlagszahlung in Höhe einer monatskaltmiete bezahlen.
Ist das rechtens? Ich finde nichts dazu im Internet.
Danke!.
Emil
4 Antworten
Gemäß §537 Abs. 2 BGB ist man zur Mietzahlung nicht mehr verpflichtet, sobald der Vermieter aufgrund der Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht mehr imstande ist, dir als Mieter den Gebrauch des Wohnraums zu gewähren.
Sowas habe ich ohne Begründung noch nie gehört.
Hast du eigentlich keine Kaution hinterlegt?
Wenn nein, dann kläre das bitte. Kann sein, der braucht das wegen Verbauchskosten oder sowas. Das in der Tat gibt es. Ich kenne jemand, die ausgezogen ist und es wurde vereinbart, dass der Rest der Kaution erst später ausgezahlt wird, nach Erstellung der Ganzjahres Verbauchsabrechnung und das dann diese Kosten anteilig abgezogen werden.
Sonst bleibt der Vermieter ja auf diesen Kosten sitzen.
Aber ganz wichtig: SCHRIFTLICH!vereinbaren!
dann hat er doch die Kaution und NUN lasse dir bitte schriftlich geben, was er von dir will. Das ist doch voll daneben. Wenigstens gibt es über die Kaution was.
Da aber viel mündlich vereinbart worden ist, halte ich es für das beste, du fragst erstmal. Vielleicht machst du die Pferde scheu, wo gar keine sind.....
frag deinen Vermieter für was das sein soll
Da sagt er, dass es ist, da ich früher aus dem Mietverhältnis ausscheide. Da hat er zwar recht aber er macht trotzdem keinen Verlust. Man bekommt nix vernünftiges aus ihm raus😐
Oh, dann rede nochmal mit dem. Ihr habt ja gar keinen Mietvertrag. In dem Falle gelten allerdings gesetzliche Bestimmungen , hier weiss ich nicht, was es da gibt.
Sollte da das klar geregelt sein, eben auch mit so einer Zahlung, musst du das in Kauf nehmen, da du nicht nachweisen kannst, das was mündlich gelaufen ist.
Mit welcher Begründung, wird diese Abschlagszahlung verlangt? Wenn die Wohnung neu vermietet ist, muss der Vermieter seine Forderung ja irgendwie begründen.
Die Begründung ist die frühere Kündigung. Würde ich erst mit Ende des Vertrages ausziehen, müsste ich nix zahlen. Aber ich verstehe es trotzdem nicht, da er ja trotzdem keinen Verlust macht.
Doch, ich musste 3 Monatsmieten als Kaution hinterlassen.
Ich weiß, das war dumm, es nur mündlich zu vereinbaren. Wird mir auch nicht wieder passieren aber jetzt ist leider schon rumunf muss gucken, wie ich da wieder rauskomm:(