1 Gewerbe für 2 "Tätigkeiten"?
Ich habe ein Gewerbe angemeldet.
Meine 1. Tätigkeit ist Erotikbilder zu verkaufen (das habe ich angemeldet (Onlinehandel mit Fotos und Videos))
Jetzt ist meine Frage, ob ich andere Fotos (also nicht die Erotikbilder) online verkaufen kann mit dem einen Gewerbe was ich schon angemeldet hab?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Ob du deine Bilder über 1 oder 20 Shops vertreibst, ist völlig egal. Du handelst mit Fotos und Videos. Alles an der gleichen Betriebsstätte. Alles gut....
"Onlinehandel mit Fotos und Videos"
Damit kannst du natürlich alle Fotos und Videos handeln!
Kann ich dann beide Shops gleichzeitig führen?