Videoaufnahmen ohne mein Wissen während der Arbeit?
Hallo zusammen,
Ich arbeite in der Seniorenbetreuung.
Seit einiger Zeit bin ich 1x die Woche bei einer älteren Dame zur Grundpflege. Der Sohn wohnt ebenfalls mit im Haus, ist aber berufstätig und nicht vor Ort wenn ich da bin.
Nun habe ich gestern erfahren, dass dort eine Kamera aufgestellt ist, die permanent aufnimmt und unsere Pflegedienstleitung wusste davon.
Mir wurde das jedoch nicht mitgeteilt, habe es gestern nur durch Zufall von einer Kollegin erfahren, die dort auch an einem anderen Tag vor Ort ist.
Nun möchte ich selbstverständlich das Gespräch mit der PDL suchen.
Nun zu meiner Frage: Wie sieht das rechtlich aus? Mein reiner Menschenverstand sagt mir, dass sich unsere Firma da schon auf illegalem Terrain bewegt, oder?
Juristen vor 🫡🤗
2 Antworten
Das BDSG positioniert sich ganz klar: Ausschlaggebend ist der Zweck, warum Chefs ihre Mitarbeiter mit einer Kamera überwachen und, dass die schutzwürdigen Interessen der Überwachten nicht mehr wiegen. Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz nicht zwingend nötig, um dem Zweck zu entsprechen, darf weder eine Verarbeitung noch eine Nutzung der Daten erfolgen. Ausnahmen gelten hier nur, wenn es um die Gefahrenabwehr bzw. den Erhalt der staatlichen bzw. öffentlichen Sicherheit geht oder es aber gilt, eine Straftat zu verfolgen und aufzuklären.
Nimmt Ihr Chef die Geschehnisse im Büro oder an Ihrer Arbeitsstelle permanent auf, ohne einen Anlass für diese Kontrolle zu haben, ist das nicht mit deutschem Recht vereinbar. Die verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird in diesem Fall in der Regel nicht als erforderlich und damit auch als nicht rechtens eingestuft.
ja, schon klar. Auch er muss sich ggf. vor Gericht verantworten. Das Unternehmen hat das geduldet und muss sich wegen Verletzung der Fürsorgepflichten gegenüber der Arbeitnehmerin verantworten.
die Kollegin wusste es ja, daher hat die Pflegedienstleitung das kommuniziert bzw. zumindest nicht verheimlicht. Der Sohn hat gar nichts falsch gemacht, wenn er die Pflegedienstleitung informiert hat.
Ob der Sohn nichts falsch gemacht hat, bezweifle ich. Aber unter Würdigung aller Umstände - die mir nicht bekannt sind - wird ggf. ein Richter über richtig und falsch entscheiden.
Der Sohn kann ja nicht jedesmal vorbeikommen und die Kamera abschalten.
Ob er vorbeikommen kann oder nicht, liegt nicht in meinem Ermessen.
Kameraueberwachung im eigenen Haus ist grundsaetzlich erlaubt.
Wenn das eigene Haus zum Arbeitsplatz Dritter wird, sieht es anders aus.
Das ist dann illegal, wenn die Mitarbeiter und Bewohner nicht ausdrücklich mitgeteilt bekommen, dass eine Kamera installiert ist und welchen Zweck sie erfüllt.
Jeder muss informiert werden und das nicht erst auf Nachfrage.
Insofern ist man in Deinem Fall vermutlich nicht korrekt vorgegangen und das könntest Du zur Anzeige bringen. Es reicht aber oft schon aus, die Direktion mit dem Hinweis auf einen Verstoß gegen den Datenschutz aufzufordern, das Gerät zu entfernen.
der Sohn hat die Kamera im eigenen Haus installiert, nicht der Pflegedienst.