Muss man bei Kleinanzeigen schreiben dass man keine Garantie gibt?
Bei Kleinanzeigen schreiben viele bei deren Produkten dass sie keine Gewährleitung geben. Muss ich das auch schreib, begebe ich mich in Gefahr wenn ich das nicht schreibe und wie soll ich es am besten schreiben?
7 Antworten
Das man keine Garantie gibt, muss man nie schreiben. Denn Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Verkauft man als privater Verkäufer, gilt wie bei gewerblichen eine Gewährleistung von bis zu 2 Jahren. Im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern, kann der private Verkäufer die Gewährleistung jedoch ausschließen.
Dazu muss er im Angebot oder zumindest im Verkaufsgespräch die Gewährleistung wirksam ausschließen in dem er z. B. Sagt: "Das Angebot erfolgt unter Ausschluss von jeglicher Sachmängelhaftung."
Ja, der sichere Satz dafür lautet laut Stiftung Warentest
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Das heißt aber nicht, dass Du straffrei defekte Dinge als intakt verkaufen darfst.
Das heißt aber nicht, dass Du straffrei defekte Dinge als intakt verkaufen darfst.
Korrekt. Denn das wäre Betrug oder ein Mangel in der Beschreibung. Und für beides kann der Verkäufer haftbar gemacht werden.
Klingt für mich erstmal nach Freizeichnungsklausel. Schaden wird es sicher nicht
Du kannst es überall dort reinstellen, wo Du letztendlich einem Verkauf zustimmen musst, damit der Kaufvertrag gültig ist.
Bei eBay und willhaben bzw. Kleinanzeigen reinzustellen wäre zB keine gute Idee, weil bei eBay ja mit dem ersten Gebot der Verkauf quasi schon vollzogen ist.
Man sollte die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung (nicht die "Garantie") wirksam ausschließen.
Bei manchen steht dass die das wegen einem EU Gesetz schreiben müssen.
Klar, dieser unsägliche Blödsinn ist nicht auszurotten.
Bei manchen steht dass die das wegen einem EU Gesetz schreiben müssen.