Moin Moin. Ich befinde mich im 2. Lehrjahr meine Ausbildung das 3. Lehrjahr beginnt ab August schon. Leider werde ich beim 2. Lehrjahr Zeugnis eine 5 haben?
Ist eine 5 im Berufsschul zeugnis ein Kündigungsgrund? Probezeit ist natürlich schon vorbei :D
MfG
4 Antworten
nein, dass ist kein Kündigungsgrund.
nein. ob dein arbeitgeber dich dann aber übernehmen will, ist eine andere sache.
Nope ist es nicht, bin ab August im 2. Lehrjahr, was machst du denn für eine Ausbildung ✌🏽
Kaufmann für büromanagement :). Und du bist dir sicher das ich da nicht gekündigt werden kann ja? Habe schon Angst...
Zeugnisnoten sind kein Kündigungsgrund.