Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) liegt die Armutsgrenze deutschlandweit bei 1.250 Euro Monatseinkommen?
Sind die 1250.- das, was der Bürgergeldempfänger etc. an Anspruch hat?
5 Antworten
Die 1.250 € können ein Durchschnittswert sein.
Die Höhe des Bürgergeldanspruchs ist bei jeder Bedarfsgemeinschaft anders.
1250€ gilt für alleinlebende Singles und der Betrag ist bei allen gleich.
Bei dieser Grenze beginnt "lediglich" die Armut. Die Hilfe setzt später ein.
Wenn du aber die Leistungen addierst, kommst du sicherlich beim Bürgergeld auch auf diesen Betrag.
Dazu gehören viele Altersrentner. Von den 1250€ müssen die noch Krankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen.Zum Schluss haben Sie noch weniger reale Rente.
Nein.
Das eine ist eine statistische Grenze.
Das andere ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Beides hat miteinander nichts zu tun.
Ich gehe arbeiten und liege unter diesem Wert.
Gibt genug selbstständige die unterm strich weniger haben.Am Anfang nimmt man das halt in kauf.
Armutsgrenze = 1250€
Existenzminimum = Bürgergeld
In Deutschland, Vollzeit? Kaum