Jugendamt kinder?

6 Antworten

Von Experte SkR1997 bestätigt
1: habe ich recht auf das geteilte Sorgerecht ?

In der Regel ja. Entweder du gehst mit ihr gemeinsam zum Jugendamt um eine Sorgerechtserklärung zu unterzeichnen oder du machst es über einen Anwalt wenn sie sich verweigert.

2: was muss ich tun damit ich mit ihr Sorgerecht habe.

siehe oben

wie ist das mit Umgangsrecht können dann die Kids bei mir schlafen

Im besten Fall entscheidet ihr es gemeinsam wie sich der Umgang gestalten soll.

Alle 2 Wochen am Wochenende, 1-2 Nachmittage die Woche und die halben Ferien. So könnte es aussehen.

Auf jeden Fall schriftlich festhalten! Mache ihr Vorschläge. Wenn sie sich verweigert, dann bleibt der Weg zum Anwalt und am Ende würde es ein Familiengerecht entscheiden.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Da wirst Du dir einen Anwalt für Familienrecht suchen müssen und das ganze übers Familiengericht klären lassen.

Zum Bürgergeld, da besteht pro Jahr max.für 21 Tage auf vorherigen Antrag bei seinem SB - Sachbearbeiter eine bezahlte Ortsabwesenheit.

Diese kann für bis zu 42 Tage erweitert werden, allerdings werden dann auch nur die ersten 21 Tage wie bisher bezahlt.

Wäre man von Anfang an länger als 42 Tage ortsabwesend, was bei deiner Ex - und 2 Monaten der Fall wäre, stünde ihr nicht einmal die 21 Tage Ortsabwesenheit zu.

Demnach kannst Du davon ausgehen, dass sie das weder beim Jobcenter beantragt hat, noch das sie es auf Antrag bewilligt bekommen hätte.

Kommt drauf an, wie die Situation ist. Mein Vater z.B. ist bis ich 10 war dauerhaft vors Gericht gegangen um das geteilte Sorgerecht zu bekommen. Die Frage ist, warum deine Ex die Kinder nicht zu dir lassen möchte. Ich wurde z.B. gezwungen zu meinem Vater zu gehen, gewollt habe ich es nicht, auch meine Mutter hätte mich nie hingeschickt, hätte das Gericht nicht anders beschlossen. Die Frage ist, hast du Zeit für die Kinder? Beim Vollzeitjob wird dann ja nicht mehr viel Zeit bleiben. Mein Vater z.B. hatte keine Zeit für mich, auch vollzeitjob und wenn er dann mal da war, hat er sich Drogen reingezogen, Ich wurde dabei vernachlässigt. Natürlich hättest du das Recht darauf die Kinder zu sehen. Meiner Erfahrung nach bringt das geteilte Sorgerecht aber nur noch mehr Probleme


Mahmud75 
Fragesteller
 14.05.2024, 02:12

Ja ich meinte z.b am Wochenende das ich die bei mir hole, ja meine Ex versteht sich nicht mit meine Eltern und sie möchte nicht das meine Eltern die sehen aber ich wohne alleine

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erstmal ans jobcenter wenden und melden, dass die km nicht arbeitssuchend vor ort ist, sondern im ausland

  1. ja du hast anrecht auf gemeinsames sorgerecht. fordere die km auf dies gemeinsam zu erklären oder du musst dies mit anwalt beim familiengericht einklagen
  2. auffordern dies beim jugendamt zu erklären oder eben klagen, wenn sie sich weigert
  3. umgang einfordern:
  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

dies per umgangsvereinbarung zweifach zuschicken und um unterschrift innerhalb von 7 tagen bitten mit rücksendung. meldet sie sich nicht, gilt umgnag wie vereinbart. weigert sie sich, wirst du auch hier zu ihren lasten klagen müssen

mach einen termin beim jugendamt und lass dich beraten. zusätzlich könntest du einen anwalt einschalten, wenn das mit dem jugendamt nicht fruchtet.

auch bürgergeldbeziehern steht urlaub im jahr zu. den muss man aber anmelden. wenn du ihr eins reinwürgen willst, dann melde sie beim jobcenter.


Mahmud75 
Fragesteller
 14.05.2024, 02:15

ich war beim Jugendamt oder gesagt telefonisch gesprochen aber die machen nichts und die meinten ich könnte nur Umgangsrecht haben mehr nicht und das jede 2 Woche für ne Stunde Kinder sehen

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AshleighHoward  14.05.2024, 10:24
@Mahmud75

das passt doch hinten und vorne nicht...

dann empfehle ich dir den gang zum anwalt um das gemeinsame sorgerecht einzuklagen.

warum hast du nicht vor der geburt bei der vaterschaftsanerkennung das gemeinsame beantragt?

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