du darfst die kinder nur mitnehmen, wenn er die mitnahme erlaubt. hast du die nicht, verbleiben die kinder weiter beim vater und du wirst unterhaltspflichtig nach auszug für die kinder.
solltest du die kinder entziehen, kann dich das das sorgerecht, zukünftigen umgang kosten und wirst strafrechtlich zur rechenschaft gezogen.