Ausbildungsende?

1 Antwort

Nach Paragraph 21 Abs. 2 BBiG endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Darunter ist zu verstehen, dass die Mitteilung, des Bestehens oder Nichtbestehens ausreichend ist. In der Praxis bekommt man vom Prüfungsausschuss eine Bescheinigung, die unter einem rechnerischer Vorbehalt steht, und aus dieser ist erkennbar, dass man bestanden hat (oder ggf. auch nicht). Das Zeugnis wird später nachgesagt, dient in dieser Frage aber lediglich als Nachweis, dass man bestanden hat und ist nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses.


Mellyabcd 
Fragesteller
 15.05.2024, 18:08

vielen Dank für die Antwort.

Gilt das mit der Bescheinigung nur für IHK Prüfungen oder auch für Prüfungen im öffentlichen Dienst?
Die werden ja etwas anders abgelegt.

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torboso  15.05.2024, 18:11
@Mellyabcd

Je nachdem, wer die zuständige Stelle ist, wird es ein ähnliches Prozedere geben.

Es kann auch sein, dass es zwischen den einzelnen Ausbildungen Unterschiede gibt.

Entscheidend ist die Bekanntgabe des Ergebnisses (hierbei ist aber wirklich nur Bestanden oder Nichtbestanden gemeint).

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