Ausbildungsende?
Endet meine Ausbildung mit dem Tag der praktischen Prüfung (Ergebnis wird sofort mitgeteilt und man wird zur praktischen nur zugelassen wenn man die schriftlichen bestanden hat)
oder mit dem Tag der Zeugnisaushändigung (dort erfahre ich erst die Noten der schriftlichen, das ich bestanden habe ist aber schon klar)?
zwischen Zeugnisausgabe und praktischer Prüfung liegt mehr als 1 Monat.
1 Antwort
Nach Paragraph 21 Abs. 2 BBiG endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Darunter ist zu verstehen, dass die Mitteilung, des Bestehens oder Nichtbestehens ausreichend ist. In der Praxis bekommt man vom Prüfungsausschuss eine Bescheinigung, die unter einem rechnerischer Vorbehalt steht, und aus dieser ist erkennbar, dass man bestanden hat (oder ggf. auch nicht). Das Zeugnis wird später nachgesagt, dient in dieser Frage aber lediglich als Nachweis, dass man bestanden hat und ist nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Je nachdem, wer die zuständige Stelle ist, wird es ein ähnliches Prozedere geben.
Es kann auch sein, dass es zwischen den einzelnen Ausbildungen Unterschiede gibt.
Entscheidend ist die Bekanntgabe des Ergebnisses (hierbei ist aber wirklich nur Bestanden oder Nichtbestanden gemeint).
vielen Dank für die Antwort.
Gilt das mit der Bescheinigung nur für IHK Prüfungen oder auch für Prüfungen im öffentlichen Dienst?
Die werden ja etwas anders abgelegt.