Als Beifahrer bei Person mit BF17 Führerschein ohne Begleitung?

2 Antworten

Im Regelfall droht dem Beifahrer selber keine Strafe, wenn er nicht selber Halter des Fahrzeuges ist und die Fahrt billigt. Der Halter wird ebenso bestraft, wie der Fahrer selber (§21 Straßenverkehrsgesetz).

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html%23:~:text%3DStra%25C3%259Fenverkehrsgesetz%2520(StVG),%25C2%25A7%252021%2520Fahren%2520ohne%2520Fahrerlaubnis%26text%3Dals%2520Halter%2520eines%2520Kraftfahrzeugs%2520anordnet,25%2520dieses%2520Gesetzes%2520verboten%2520ist.&ved=2ahUKEwi2rMCY2Yf4AhVC7rsIHYO_AO4QFnoECAQQBQ&usg=AOvVaw1nM2dPZnikOnHbZGW_eoOw

Sofern man jedoch "lediglich" mitfährt, hat man nicht's zu befürchten. Eine Strafbarkeit käme jedoch mitunter dann in Betracht, wenn man den Fahrer zur Begehung der Tat angestiftet oder sonst irgendwie Beihilfe geleistet hat, zum Beispiel die Autoschlüssel besorgt hat.

Wenn jedoch etwas passiert, dann gibt es Ärger mit der Versicherung und zwar auch für dich, da du in dem Bewusstsein mitgefahren bist, dass der Fahrer eigentlich noch nicht alleine fahren darf.

Mfg

Beifahrer hat nix zu befürchten, es sei denn er hat den Fahrer hier zum Fahren "angestiftet" und so Beihilfe geleistet ;)

Aber fraglich halt ob man wirklich so dumm ist