Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Unternehmen gutefrage.net GmbH, Erika-Mann-Straße 23, 80636 München (im übrigen "gutefrage" genannt) betreibt unter den Domains www.gutefrage.netwww.gesundheitsfrage.netwww.finanzfrage.netwww.computerfrage.netwww.sportlerfrage.netwww.autofrage.netwww.reisefrage.net und www.motorradfrage.net Social Communities im Internet, die sich an deutschsprachige Nutzer richten.

1. Vertragsgegenstand / Begriffsbestimmungen

1.1 Advertising Spezifikationen sind die technischen Spezifikationen für Werbemittel.

1.2 Auftrag (Insertion Order) im Sinne dieser AGB ist das Dokument, in dem die Parameter des Werbevertrags, insbesondere die genaue Beschreibung der von gutefrage zu erbringender Leistung, gegebenenfalls Werbeform, die Belegungseinheit und der Zeitraum des Werbevertrags bestimmt sind.

1.3 Belegungseinheit im Sinne dieser AGB ist die konkrete Werbefläche, d.h. Segmente oder Flächen auf den Webseiten von gutefrage, auf denen die Werbemittel platziert werden sollen.

1.4 Werbevertrag im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die im Auftrag (Insertion Order) angegebene Werbeleistung.

1.5 Werbeform im Sinne dieser AGB bezeichnet die Art und das Format, in dem das Werbemittel präsentiert werden soll (z.B. Advertorial, Native Ad etc.).

1.6 Werbekunde ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die gutefrage Werbemittel platzieren soll, einen Business Partner Account zur Verfügung stellt, Produkttests durchführt oder eine andere im Auftrag (Insertion Order) festgelegte Dienstleistung erbringt. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

1.7 Werbeleistung im Sinne dieser AGB ist die im Auftrag (Insertion Order) angebende Leistung, die von gutefrage für den Werbekunden erbracht wird; z.B. die Zurverfügungstellung von Werbeplätzen oder Business Partner Accounts auf den Internetplattformen www.gutefrage.net, www.gesundheitsfrage.net, www.finanzfrage.net, www.computerfrage.net, www.sportlerfrage.net, www.autofrage.net, www.reisefrage.net und www.motorradfrage.net nach den im Auftrag (Insertion Order) bestimmten Parametern, oder die Durchführeng von Produkttests, oder eine andere im Auftrag (Insertion Order) festgelegte Dienstleistung.

1.8 Werbemittel im Sinne dieser AGB sind die Werbematerialien, die der Werbekunde gutefrage zur Platzierung auf den Werbeplätzen, Erstellung des Business-Kontos oder Durchführung eines Produkttests zur Verfügung stellt.

1.9 Business Partner Account im Sinne dieser AGB ist ein Nutzerprofil für Unternehmen mit dem Fragen gestellt und beantwortet werden können und das zusätzliche Reporting Möglichkeiten bietet.

2. Vertragsgegenstand / Begriffsbestimmungen

2.1 Der Werbevertrag sowie sämtliche Werbeleistungen zwischen gutefrage und dem Werbekunden unterliegen neben den Bestimmungen im jeweiligen Auftrag (Insertion Order) ausschließlich diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Werbekunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen, sind unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn gutefrage solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.2 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftrags (Insertion Order) durch Werbekunden zustande. Angebote von gutefrage sind vor der Annahme des Auftrags durch gutefrage freibleibend.

2.3 Die AGB von gutefrage für Werbeverträge können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Werbevertrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbevertrags gültigen Fassung.

3. Werbeleistungen

3.1 Werbeplätze

3.1.1 gutefrage wird die vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel innerhalb des im Auftrag (Insertion Order) angegebenen Zeitraums gemäß den im Auftrag (Insertion Order) vereinbarten Leistungsmerkmalen in einer dem jeweiligen technischen Standard entsprechenden Weise auf der im Auftrag (Insertion Order) vereinbarten Belegungseinheit der gewählten Plattform www.gutefrage.net und/oder www.gesundheitsfrage.netund/oder www.finanzfrage.netund/oder www.computerfrage.netund/oder www.sportlerfrage.netund/oder www.autofrage.netund/oder www.reisefrage.net und/oder www.motorradfrage.net platzieren.

3.1.2 gutefrage schuldet im Rahmen eines Werbevertrags über die Platzierung vom Werbemittel nur die dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Platzierung der jeweiligen Werbemittel auf den vereinbarten Belegungseinheiten.

3.1.3 Falls die gebuchte Anzahl von AdImpressions aufgrund nicht ausreichender Besuchszahlen auf den beworbenen Seiten nicht erreicht wird, verlängert sich der Buchungszeitraum entsprechend.

3.1.4 Der Werbekunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte zeitliche Verteilung der AdImpressions innerhalb des Buchungszeitraums, soweit im Auftrag (Insertion Order) nichts Abweichendes bestimmt ist.

3.2 Business Partner Profil

3.2.1 gutefrage wird bei der Buchung eine Business Partner Accounts das Nutzerprofil und den Zugang zum Reporting zum Start des angegebenen Zeitraums gemäß den im Auftrag (Insertion Order) vereinbarten Leistungsmerkmalen auf der gewählten Plattform www.gutefrage.net und/oder www.gesundheitsfrage.netund/oder www.finanzfrage.netund/oder www.computerfrage.netund/oder www.sportlerfrage.netund/oder www.autofrage.netund/oder www.reisefrage.net und/oder www.motorradfrage.net dem Werbekunden zur Verfügung stellen.

3.3 Produkttests

3.3.1 Der Werbekunde gibt gutefrage eine detaillierte Beschreibung des Produkts, das Gegenstand des Produkttests werden soll. gutefrage wird ihre Nutzer über eine Teilnahme am Produkttest über die von den Parteien vereinbarten Mitteln informieren (auf www.gutefrage.net und z.B. über WhatsApp, NativeAd usw.).

3.3.2 Die Interessenten bewerben sich durch ausfüllen eines für den Test konzipierten Selektionsformular. Aus allen Bewerbern wird eine vom Werbekunden vorab definierte Anzahl an Produkttestern als Produktbotschafter anhand festgelegter Zielgruppen-Kriterien von gutefrage ausgewählt.

3.3.3 Die ausgewählten Produkttester erhalten ein Testpaket mit dem Produkt und Produktproben zum Verteilen im Freundeskreis, oder erhalten „Cashback” oder Coupons. Die teilnehmenden Produktbotschafter bekommen Aufgaben, Emails und Content zum Produkt.

3.3.4 Die Ergebnisse werden dann als Werbemittel von gutefrage auf der im Auftrag (Insertion Order) vereinbarten Belegungseinheit der gewählten Plattform www.gutefrage.net und/oder www.gesundheitsfrage.netund/oder www.finanzfrage.netund/oder www.computerfrage.netund/oder www.sportlerfrage.netund/oder www.autofrage.netund/oder www.reisefrage.net und/oder www.motorradfrage.net platziert.

3.4 Verfügbarkeit

3.4.1 Der im Auftrag (Insertion Order) bestimmte Auftragszeitraum, innerhalb dessen die im Auftrag (Insertion Order) bestimmten Leistungsmerkmale erreicht werden sollen, setzt die reibungslose technische Abwicklung des Werbevertrags voraus, die nicht immer sichergestellt werden kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass sich der Auftragszeitraum um einen entsprechenden Zeitraum verschieben bzw. verlängern kann, soweit das Volumen der gebuchten Ad Impressions noch nicht erreicht wurde. Dies gilt für die folgenden Fälle:

3.4.1.1 Planmäßige Wartungsarbeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,

3.4.1.2 Außerplanmäßige Wartungszeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,

3.4.1.3 Zeiten, in denen die Seiten von gutefrage aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von gutefrage liegen, vom Netz genommen werden müssen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann, z.B. wegen Hackerangriffen, höherer Gewalt, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern, von deren Leistung der Betrieb von gutefrage abhängt),

3.4.1.4 Ausfallzeiten oder Störungszeiten des AdServers von bis zu 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung.

3.4.1 Der Beginn der vereinbarten Werbeleistung kann sich entsprechend verschieben, soweit einer der in Ziff. 3.4.1 genannten Punkte nach Vertragsschluss und vor Werbeleistungsbeginn eintritt.

3.5 Reporting; Aufbewahrung, Sperrung, Änderungen

3.5.1 gutefrage wird den Werbekunden über die ausgelieferten Leistungsmerkmale auf Wunsch in Form eines Reportings nach Ende des Werbezeitraums berichten. Auf Wunsch kann auch ein Zwischenreporting vereinbart werden. Unrichtigkeiten der Zählung hat der Werbekunde unverzüglich per Email zu rügen, andernfalls gelten die Zahlen des Reportings sieben Tage nach Zugang des Reportings als anerkannt.

3.5.2 gutefrage hat nach vertragsgemäßer Präsenz der Werbemittel auf den Seiten von gutefrage das Recht, aber keine Pflicht zur Aufbewahrung der überlassenen Werbemittel.

3.5.3 gutefrage hat das Recht, die vom Werbekunden überlassenen Werbemittel aus wichtigem Grund wegen ihres Inhalts, ihrer Gestaltung, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form abzulehnen bzw. zu sperren. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel oder die Seite, auf die das Werbemittel verlinkt, rechts- oder sittenwidrig ist, gegen die in Ziff. 4.2 genannten Garantien verstößt, dessen Veröffentlichung aus Imagegründen für gutefrage unzumutbar ist oder das Werbemittel nicht den Advertising Spezifikationen entspricht. Dies gilt auch, wenn der Werbekunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die Inhalte von Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird, nachträglich verändert werden. gutefrage erhält das Recht, Werbung, die nicht den in Ziff. 4.2 genannten inhaltlichen Anforderungen entspricht, ohne Vorankündigung offline zu nehmen. gutefrage erhält außerdem das Recht, Beiträge von Business Accounts zu sperren falls Sie nicht den inhaltlichen Anforderungen der Richtlinien von gutefrage entsprechen.

3.5.4 gutefrage wird den Werbekunden über eine solche Ablehnung oder Sperrung sowie die Gründe hierfür informieren. Dem Werbekunden steht es frei, gutefrage ein neues bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches den in Ziff. 3.5.3 genannten Anforderungen entspricht bzw. den rechtmäßigen Zustand der verlinkten Zielseite herzustellen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Werbekunden.

3.5.5 gutefrage ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel so zu bearbeiten, dass sie von dem Adserver-System ausgeliefert werden können. Weiter ist gutefrage berechtigt, das Werbemittel durch Zusatz eines angemessenen Hinweises als Werbung kenntlich zu machen.

4. Pflichten des Werbekunden

4.1 Der Werbekunde trägt dafür Sorge, dass die Werbemittel und weiteren notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Werbeform, eignen.

4.2 Der Werbekunde garantiert, dass er alle zur Nutzung der gutefrage überlassenen Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt und die Werbemittel deutlich als Werbung erkennbar sind. Der Werbekunde garantiert ferner, dass die Werbemittel und die Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird,

4.2.1 keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder

4.2.2 nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind und/oder

4.2.3 keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, welche die Internetplattformen bzw. sozialen Netzwerke von gutefrage (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Nutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen und

4.3 Die Werbemittel müssen den Advertising Spezifikationen, entsprechen und mit dem in diesen Spezifikationen für die jeweilige Werbeform angegebenen Vorlauf angeliefert werden.

Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann gutefrage nicht gewährleisten, dass der vereinbarte Buchungszeitraum eingehalten werden kann. gutefrage wird sich bemühen, die Schaltung der Werbemittel oder des Business Accounts auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu verschieben.

4.4 Die Werbemittel müssen den Advertising Spezifikationen entsprechen und mit dem in diesen Spezifikationen für die jeweilige Werbeform angegebenen Vorlauf angeliefert werden.

4.5 Der Werbekunde überträgt gutefrage in dem für die Durchführung dieses Vertrags zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang alle für die Schaltung der Werbung/Erstellung des Business Kontos/Durchführung von Produkttests auf den Internetseiten von gutefrage sowie zu Zwecken der Eigenwerbung (z.B. Pressemitteilungen, Präsentationen, etc.), auch vor und nach Ausführung des Werbevertrags, erforderlichen Rechte, insbesondere die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (einschließlich dem Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderecht, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und dem Bearbeitungsrecht).

4.6 Der Werbekunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb von 3 Werktagen per Brief, Fax oder per Email zu rügen. Andernfalls ist die Gewährleistung für erkennbare Mängel ausgeschlossen.

4.7 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung/Business Konto/Ankündigung eines Produkttests nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

4.8 Der Werbekunde hat gutefrage jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Email anzuzeigen.

4.9 Öffentliche Verlautbarungen (z.B. Pressemitteilungen) des Werbekunden oder des Werbetreibenden über die Kooperation mit gutefrage stimmt der Werbekunde mit gutefrage vorher ab.

4.10 Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbevertrag gegenüber gutefrage (z.B. gebuchte Belegungseinheiten) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.

5. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

5.1 Die Vergütung für den jeweiligen Werbevertrag ergibt sich aus dem Auftrag (Insertion Order) und bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Werbevertrags gültigen Preisliste von gutefrage. gutefrage behält sich vor, die Preisliste jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung berührt jedoch nicht die bereits nach Ziff. 2 dieser AGB geschlossenen Werbeverträge.

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Werbeverträgen und Business Accounts mit einem Buchungszeitraum von bis zu einem Monat nach Ende des Buchungszeitraums. Bei Werbeverträgen mit einer Dauer von mehr als einem Monat erfolgt eine monatliche abschlagsweise Rechnungsstellung anteilig für die bereits erbrachten Leistungen.

5.3 gutefrage ist berechtigt, im Einzelfall, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden bestehen, der Werbekunde seinen Sitz im Ausland hat oder im Falle eines Erstauftrags durch den Werbekunden, die Erbringung oder Fortsetzung der Werbeleistungen vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen.

6. Kündigung oder Stornierung von Werbeverträgen

6.1 Der Werbevertrag hat zunächst die auf dem Auftrag angegebene Erstlaufzeit. Wenn der Vertrag nicht vom Werbekunden oder von gutefrage vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, höchstens jedoch um weitere sechs Monate.

6.2 Die ordentliche Kündigung ist bei einem Vertrag mit einer Erstlaufzeit von bis zu 12 Monaten spätestens vier Wochen vor Vertragsablauf per Email, Brief oder Fax, an die gutefrage.net GmbH zu richten.

6.3 Aufträge vom Werbekunden können per Email storniert werden. Für die Leistungen, die gutefrage schon im Vorfeld der Platzierung der Werbemittel/Durchführung von Produkttests erbracht hat, fällt bei kurzfristiger Stornierung bzw. Teilstornierungen eine pauschalierte Aufwandsentschädigung an. Diese beträgt innerhalb von 10 Werktagen vor Beginn des Werbezeitraums 50 % des stornierten Bruttoauftragsvolumens. Wird nach Beginn der Platzierung der Werbemittel storniert, beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100 % des stornierten Bruttoauftragsvolumens. Es bleibt dem Werbekunden unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. gutefrage wird sich dasjenige anrechnen lassen, was in Folge der Stornierung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Buchungen erworben werden konnte oder gutefrage böswillig zu erwerben unterlassen hat.

7. Keine Exklusivität

7.1 gutefrage sichert dem Werbekunden keinerlei Exklusivität zu und wird andere Werbekunden, die zu dem Werbekunden in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, nicht von der Buchung von Werbeverträgen ausschließen.

8. Haftung des Werbekunden

8.1 Der Werbekunde stellt gutefrage auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber gutefrage wegen der gutefrage überlassenen und von gutefrage im Auftrag des Werbekunden veröffentlichten Werbemittel und der Seiten, auf die durch einen Link über die Werbemittel verwiesen wird, oder durch die Durchführung von Produkttests geltend machen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die unter Ziff. 4.2 abgegebenen Garantien. Der Werbekunde übernimmt hierbei die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von gutefrage einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Werbekunde ist verpflichtet, gutefrage für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen, die für eine Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von gutefrage gegenüber dem Werbekunden bleiben unberührt.

9. Haftung von gutefrage

9.1 gutefrage haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

9.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10. Datenschutz

10.1 Der Werbekunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

10.2 Der Werbekunde verpflichtet sich, im Rahmen der Werbemittel keine Technologien, wie z.B. Cookies, zu verwenden, die eine Erhebung personenbezogener Daten ohne ausdrückliches Einverständnis von gutefrage und des Nutzers ermöglichen.

10.3 Im Übrigen findet die Datenschutzerkärung von gutefrage (https://www.gutefrage.net/datenschutz) Anwendung.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten keine Daten zugänglich zu machen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus für zehn Jahre ab Vertragsschluss. Nicht Dritte im Sinne dieser Ziff. 11 sind verbundene Unternehmen des jeweiligen Vertragspartners i.S.v. §§ 15 ff. AktG. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bei oder nach Bekanntgabe ohne Verschulden der Partei, die die Information erhält, bereits offenkundig sind oder werden oder die der Partei, die die Information erhält, gemäß eigener schriftlicher Aufzeichnungen bei Erhalt bereits bekannt gewesen sind oder die eine Partei von einem Dritten erhält, ohne dass dieser Dritte diese Informationen direkt oder indirekt von der anderen Vertragspartei erhalten hat oder die laut Gesetz oder auf Aufforderung einer Steuerbehörde oder auf Anordnung einer zuständigen Behörde, Regierungsstelle oder eines zuständigen Gerichts offen zu legen sind.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Werbevertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, sofern diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder des Fehlens der Regelung vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre, in Kraft. 12.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN Kaufrechts (CISG). 12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Werbevertrag ist München. 12.4 Änderungen und Ergänzungen des Werbevertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: 01.11.2018