Muss ich also, sofern ich diese Zahl nicht überschreite, keine Steuern zahlen und keine Angaben beim Finanzamt machen?

Ja, richtig.

Beachte, dass soweit du über einen inländischen Broker oder eine inländische Bank handelst die Kapitalerstragsteuer anfällt. Sie beträgt 25 % und ist eine Vorausztahlung auf die Einkommensteuer (wie z.B. die Lohnsteuer). Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag immer. Die Bank jedoch nur wenn du einen Freistellungsauftrag einrichtest. Der darf 1.000 € bei allen Banken und Tradern insgesamt nicht überschreiten (die Bank mit der du dein Girokonto hast wird z.B. wahrscheinlich auch so einen Auftrag haben, also erstmal schauen, dass du das richtig ausgleichst).

und keine Angaben beim Finanzamt machen?

Soweit Kapitalerstragsteuer gezalht wurde (also soweit alles über inländische Banken oder Broker geht) wärst du sogar über diesem Freibetrag nicht verplfichtet Angaben zu machen. Die Kapitalerstragsteuer hat Abgeltungswirkung.

Solltest du aber auch nur einen Euro angeben musst du auch wirklich alles erklären. Entweder du erklärst alle abgegoltenen Kapitalerträge oder keine. Kapitalerträge auf die keine Kapitalertragsteuer geleistet wurde (also alles was über ausländische Banken und Broker geht) müssen immer angegeben werden und führen sogar zur Abgabepflicht für die Steuererklärung, egal wie hoch die Erträge waren (außer sie sind eben unter dem Sparer-Pauschbetrag, soweit dieser noch nicht anderweitig, auch durch inländische Erträge, ausgeschöpft ist)

Außerdem gibt es ja noch den Steuerfreibetrag von 11.400€ in Deutschland. Zählt dieser auch dazu?

Der zählt nur dann dazu wenn du die sog. Günstigerprüfung beantragst und die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer (also mit deinem persönlichen Steuersatz statt den pauschalen 25 %) unterwirfst und dies für dich günstiger wäre. Dann wird auch der Grundfreibetrag berücksichtigt. Beantragst du die Günstigerprüfung nicht dann könnte in der Theorie dein gesamtes Einkommen nur zu 5.000 € aus Kapitalerträgen betragen und du müsstest die alle mit 25 % versteuern.

Beachte auch dass für diese Berechnung das gesamte Einkommen von Bedeutung ist, also auch z.B. ein etwaiger Lohn. Wenn du durch Lohn allein schon mehr als den Grundfreibetrag verdienst, dann hilft der dir bei den Kapitalerträgen nicht mehr weiter.

Eine Günstigerprüfung könnte sich aber dennoch lohnen. Denn der persönliche Steuersatz könnte ja auch unter 25 % liegen. Dann aber nicht wegen dem Grundfreibetrag sondern wegen der Progressivität des Steuersatzes.

Wenn ich aber letztendlich so viel verdiene, dass ich Steuern zahlen muss, wie mache ich das, weil ich einen ausländischen Broker nutze, der die Steuern nicht automatisch abzieht?

Wie oben gesagt machst du das indem du deine verpflichtete Steuererklärung abgibst. In dem Fall wird der Freibetrag auch wirklich erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Kapitalerstragsteuer leistest du dann aber auch nicht. Versteuert wird der Gewinn erst bei der Veranlagung durch das Finanzamt.

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Höher als Tarif geht immer. Nur nicht weniger.

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Ich möchte ein nebenjob machen als Fahrzeugüberführer, soll aber ein kleingewerbe dafür anmelden.

Dann ist's ja kein Nebenjob mehr. Lass dich nicht in die Scheinselbstständigkeit ziehen. Geregelte regelmäßige Vergütung und feste Arbeitszeiten machen steuer- und sozialversicherungsrechtlich eine berufliche Tätigkeit aus.

Meine Frage ist, ob ich dann bis 520€ steuerfrei dazuverdienen kann oder ob es beim Gewerbe dann komplett versteuert wird?

Beim Gewerbebetrieb gibt es keine Freibeträge.

Ein Minijob ist streng gesetzlich geregelt, was soztialversicherungsrechtlich kein Minijob ist wird auch nicht wie einer besteuert (die sind übrigens nie steuerfrei, mal so am Rande).

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Ihr müsstet schon in einer langgelebten intimen freundhschaftlichen Beziehung stehen dass das nicht komisch rüberkommt.

Auf so eine Beziehung muss man sich erstmal langsam raufarbeiten. Mit der Frage fängt keiner an

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Nur dann wenn die Einkünfte inländisch sind, § 49 EStG.

Doppelbesteuerungsabkommen regeln wie potenziell in beiden Staaten steuerpflichtige Einkünfte am Ende wirklich versteuert werden. Das heißt auch inländische Einkünfte können, abhängig vom ausländischen Staat und der Art der Einkünfte am Ende doch nur im ausländischen Staat zu besteuern sein.

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Solch einen Freibetrag gibt es nicht.

Du sprichst von der Freigrenze (!) für private Veräußerungsgeschäfte. Das gilt aber explizit nur dann wenn es eben nicht gewerblich ist. Reselling, reparieren und verkaufen ist jedoch immer gewerblich.

Konzertkarten ankaufen und gezielt mit Gewinn verkaufen ist definitiv Gewerbebetrieb.

Das musst du vom ersten Euro an versteuerun. Eine Gewerbeanmeldung und Anmeldung ggü. dem Finanzamt braucht es ebenfalls noch.

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Das Jobcenter erwartet nicht dass man wenn man krank ist so niedergeschlagen ist dass man keinen simplen antrag stellen könnte

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Zu 80 % liegt das an den untragbareren wirtschaftlichen Verhältnisse die für ein Kind vorliegen müssen. Das war früher halt durchaus einfacher

Reife hat damit weniger zu tun

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Das geht und ist auch in keinster Weise schädlich. Man ist nicht verpflichtet das strikt zu trennen und zwei Kassenbons zu fordern. Es muss aber durchaus bedingungslos verzeichnet werden. Also birgt das ganze ein größeres Risiko wenn du mal doch vergisst die privaten Käufe rauzustreichen.

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Die ist nicht von 1974. Dann wäre sie im polierte Platte zustand.

Selbst mit diesem dummen verschwommenen Bild steht da eindeutig 20*2*X

Und überraschenderweise ist der Jahrgang 1974 tatsächlich nur 0,70 € Wert. So ähnlich weist es sogar der Krause Katalog aus.

Edit: da ioch aber kaum angebote für diese münze finde könnte man definitiv mehr verlangen

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Du musst schon jetzt deine Nachhilfetätigkeit mindestens dem Finanzamt angezeigt haben. Solltest du das noch nicht gemacht haben, schleunigst nachholen. Eigtl. musst du auch mindestens Einnahme-Überschuss-Rechnungen abgeben.

Steuern zahlen musst du dann, wenn du über dem Grundfreibetrag mit deinem gesamten Einkommen landest.

Minijob hat damit nix zu tun. Das wird separat betrachtet. Für die sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenzen werden nur die Einkünfte aus Minijobs zusammengerechnet, andere EInkunftsquellen bleiben außen vor.

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Kleingewerbe an zu melden

Das wird schwierig, weil es "Kleingewerbe" weder im Steuer- noch Gewerberecht gibt. Ein "Gewerbe" anzumelden wird aber funktionieren.

Wenn ich gebrauchte Felgen zu einem guten Preis auf eBay.kleinanzeigen finde und von Privat kaufe, benötige ich bei diesem Kauf eine Quittung? Den die meisten Verkäufer sind weniger begeistert etwas unterschreiben zu müssen.

Du musst alle deine Geschäftsvorfälle hinreichend aufzeichnen. Eigtl. besteht für den Verkäufer aber die Pflicht zur Ausstellung einer Quittung gem. § 368 BGB.

Die Belege des Verkaufsportals und der Kontoauszug könnten aber auch schon genügen, solange nicht bar bezahlt wird.

Oder kann ich auch einfach selbst eine Quittung schreiben?

Im äußersten Falle geht das, dann ist es eigtl. keine Quittung sondern nur eine Aufzeichnung die du angefertigt hast.

Bei einer Quittung steht ja dann Unterschrift vom Verkäufer, dort kann ja nicht einfach ich dann unterschreiben oder?

Natürlich nicht, das wäre Urkundenfälschung.

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Am 29. Oktober 1946 befanden sich 3,281 Millionen Heimatvertreibene aus den Ostgebieten in Westdeutschland, 92 Tausend in Berlin, und 2,273 Millionen in Ostdeutschland

Am 18. September 1950 waren es 4,423 Millionen in Westdeutschland und 118 Tausend in Westberlin

Grob beschätzt also wohl um die 7 Millionen der insgesamt 8,15 Millionen vertriebenen

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Sollte es sich um einen AIO handeln - wo der PC im Moniotor drinne ist. Ja

Sonst natürlich nicht. Wie auch? Irgendwas muss dir ja das Bild zeichnen, die Programme und Spiele berechnen, und Daten speichern.

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