Mit 17 Jahren eigene Wohnung ohne Eltern Erlaubnis?


08.06.2021, 13:31

(Ich bin arbeitstätig und würde eine Wohnung auch ohne Probleme finanzieren können. Da mein Freund auch dabei ist wird das keine Schwierigkeiten aufrufen, dass einzige Problem sind meine Eltern)

10 Antworten

Ab 18 darfst Du gehen. Du hast jetzt noch ein halbes Jahr Zeit, um eine Wohnung zu suchen und Dir einen Plan zu machen,wie Du das finanziell regeln wirst.


LianYu23 
Fragesteller
 08.06.2021, 13:26

Finanziell ist alles gut, ich verdiene genug und hab schon Wohnungen gefunden würde ich sagen, aber da ist die Erlaubnis meiner Eltern im Weg..

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Stellwerk  08.06.2021, 13:30
@LianYu23

Dann entweder mit ihnen sprechen, ob sie Dich beim Auszug schonfrüher unterstützen - oder Zähneknirschend die paar Monate noch absitzen, alles vorbereiten und dann Abflug.

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floppydisk  08.06.2021, 13:40
@LianYu23

Wohnungen finden ist die eine Sache - nur kein Vermieter gibt dir in dieser Situation einen Mietvertrag. Da muss jemand mit dauerhaftem Einkommen für dich bürgen.

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Stellwerk  08.06.2021, 13:42
@floppydisk

Sie schreibt doch, dass sie berufstätig ist und ein Einkommen hat.

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Zum Abschluss eines Mietvertrages müssten deine Eltern zustimmen. Mietet jedoch ein volljähriger Freund die Wohnung und gibt dich als Mitbewohnerin beim Vermieter an seh ich kein grösseres Problem mit dem Ausziehen.

Wenn deine Eltern dich schlecht behandelt kann ich mir eh schlecht denken, dass sie was dagegen hätten wenn du ausziehst.

Unter 18 Jahren darfst du nur mit Erlaubniss deiner Eltern aussziehen.

Diese Erlaubniss kann alternativ auch ein Gericht dir geben, aber das wird nur in Ausnahme und Härtefällen gemacht. Bevor es zu diesem Gerichtstermin kommt bist du wahrscheinlich sowieso schon 18.

Von daher musst du einfach durchhalten.

Wenn Du nicht volljährig bist, brauchst Du für eine Wohnung die Zustimmung der Eltern.

Die Frage ist auch: Wie willst Du die eigene Wohnung bezahlen?

Unter 18 wird das leider nichts, ohne die Erlaubnis deiner Eltern. Du musst deine Eltern um Zustimmung bitten, ein halbes Jahr abwarten oder das Jugendamt anrufen.