Kind Schule nachsitzen?

3 Antworten

Wenn eine Nacharbeit angeordnet wird, ist diese nicht freiwillig oder vom Elterneinverständnis abhängig. Unentschuldigtes Fernbleiben ohne ausreichende Entschuldigung gilt als unentschuldigtes Fehlen beim Unterricht und kann theoretisch mit einem Bußgeld geahndet werden.

Jedoch kann man natürlich die Gründe darlegen, warum man sie für ungerechtfertigt hält. Gegenüber der Lehrkraft und/oder der Schulleitung.

Wenn zusätzlich medizinische Gründe gegen die Nacharbeit sprechen, kann man das auch ansprechen oder, wenn man die medizinischen Gründe nicht nennen oder besprechen möchte, beim Arzt ein Attest ausstellen lassen, dass die Teilnahme an der Nacharbeit aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Ob sie da noch hin muss weiß ich nicht aber eigentlich muss doch der Lehrer informiert sein über die gesundheitl. Situation und,dass der Bus oft nicht pünktlich ist. Such doch mal das persönliche Gespräch.

Wenn es angeordnet ist, dann ist das keine freiwillige Einladung. Habt ihr die Lehrkräfte denn hinsichtlich ihrer Situation mit hinzugezogen?