Gilt Kündigung ohne Kündigungsbestätigung?

5 Antworten

was hat die andere Filiale mit deinem Arbeitsplatz zu tun

genau NICHTS

deine Kündigung sollte schon per Post oder persönliche Übergabe den Weg in die Filiale finden, so wie du es gemacht hast wirst du Pech haben und deine Kündigung hat den Weg in den Papierkorb gefunden.
Da der Betrieb nicht in der Pflicht ist dir eine Bestätigung zu schicken würde ich mal anrufen ob die Kündigung vorliegt, wenn man froh ist das du weg bist, wird man die Kündigung schon anerkennen.


lulu5693 
Fragesteller
 18.05.2024, 18:10

Genau davor hab ich angst, die wollen nicht dass ich gehe

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Schubert610  18.05.2024, 18:13
@lulu5693

dann mußt du wohl leider noch einmal die Kündigung schreiben wenn sie nicht angekommen ist, frag aber noch einmal nach.

und wenn du dort überhaupt nicht mehr arbeiten kannst weil es dir dort zu schlecht geht oder aus anderen Gründen, dann sprich mit deinem Arzt, der schreibt dich dann die ganze Kündigungsfrist AU und du brauchst nicht mehr zur Arbeit.

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Gibt keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung, die ist auch kein Usus.

Frag halt nach in der Personalabteilung ob sie angekommen ist.

Die Kuendigung ist mit Zugang beim Empfaenger wirksam geworden. Bestreitet dieser aber den Zugang, musst du ihn nachweisen.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Ausstellen einer Kuendigungsbestaetigung.

Mußt Du bei der zuständigen Personalverwaltung nachfragen, ob die Kündigung vorliegt.

Ich wurde von einer Kollegin sehr schwer beleidigt beim abgeben einer AU.

An Deiner Stelle hätte ich sie dem Vorgesetzen gemeldet anstatt zu kündigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

lulu5693 
Fragesteller
 20.05.2024, 02:19

Bei uns passiert da eh nichts, ist schon mehrfach bei der Person vorgekommen aber ist den Vorgesetzten egal - hautsache eine Arbeitskraft mehr. Wir haben massiven Mitarbeitermangel. Wie die Person arbeitet und sich verhält ist denen leider egal, deswegen auch meine Kündigung.

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ein anderes geschäft - mit selbstständigem geschäftsführer ?

das erledigt man beim marktleiter persönlich - wo man gerade einmal arbeitet !


lulu5693 
Fragesteller
 18.05.2024, 17:57

Kündigungen müssen immer schriftlich abgegeben werden. Das heißt per Email und per Telefon ist die ungültig. Der einzige Weg was schriftlich abzugeben ist in einer Filiale.

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beamer05  18.05.2024, 18:20
@lulu5693
Der einzige Weg was schriftlich abzugeben ist in einer Filiale

per Einwurfeinschreiben funktioniert zuverlässig

- besser als etwas in "irgendeiner" Filiale "irgendwo" "irgendjemand" - der offenbar NICHT zuständig ist - abzugeben.

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