Darf ich bei der Europawahl wählen?

3 Antworten

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);

  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Haste ne Wahlbescheinigung erhalten und bist im Wählerverzeichnis eingetragen? Offensichtlich nicht.


Inkognito-Nutzer   22.04.2024, 22:41

Die Wahlbeschescheinigungen werden bei uns erst ab dem 29 April verschickt. Außerdem kann es sein, dass man wahlberechtigt ist, obwohl man fälschlicherweise nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

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LordofDark1981  18.05.2024, 23:51
@Inkognito-Fragesteller

Das klärt man dann am Besten mit dem Wahlbüro im Rathaus der Stadt oder Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat.

Wenn der Eintrag fälschlicherweise nicht erfolgt ist oder aufgrund der Kurzfristigkeit der Einbürgerung oder des Zuzuges vor der Wahl noch nicht erfolgen konnte (Die Listen werden ja zu einem Stichtag erstellt, was sich danach ändert kann dann nicht mehr einfließen) kann dort eventuell noch ein Wahlschein erteilt werden, mit dem man dann entweder im für den Wohnort zuständigen Wahllokal oder gleich vor Ort seine Stimme abgeben kann. Das gilt aber nicht, wenn man aufgrund eines Zuzuges noch im Verzeichnis der Gemeinde / Stadt des vorherigen Wohnsitzes geführt wird. Dann muss man dort wählen gehen.
Dadurch verhindert man Wahlverfälschungen durch mehrfache Stimmabgabe an zwei Orten.

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Ab 3 Monaten eingebürgert ist man wahlberechtigt


Inkognito-Nutzer   23.04.2024, 10:55

Wo steht das?

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kubamax  23.04.2024, 17:49
@Inkognito-Fragesteller

Auf der Webseite für die Europawahl. Außerdem ist das bei allen Wahlen so. Bei Kommunalwahlen musst du mindestens 3 Monate bei der Gemeinde angemeldet sein. Bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen gilt das gleiche. Damit will man verhindern, dass eine Partei Stimmvieh kurzfristig einsetzt.

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Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 17:43
@kubamax

Ich wohne ja seit über 3 Monaten an dem jeweiligen Ort angemeldet, bin nur nicht seit 3 Monaten deutscher Staatsbürger. Das ist ein entscheidender Unterschied.

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LordofDark1981  18.05.2024, 23:47

Stimmt nicht ganz. Wenn jemand am Wahltag eingebürgert ist, und sei es auch erst am Freitag vor der Wahl und auch vor der Einbürgerung schon in Deutschland seinen Wohnsitz hatte zählt auch die Zeit vor der Einbürgerug mit in die 3-Monats-Frist.

Eingebürgert wird man ja normalerweise nicht nach ein paar Wochen sondern erst nach einigen Jahren berechtigtem Aufenthalt, also gilt der, der am Wahltag eingebürgert ist eigentlich immer als Wahlberechtigt. Der Mensch muss aber in das Wählerverzeichnis eingetragen sein, was unter Umständen zu dem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, wenn die Einbürgerung dann Wahlberechtigung bewirkt, aber erst kurz vor der Wahl erfolgt ist. Dann hat man mehr oder weniger Pech gehabt.

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