Bekomme ich einen Copyright Strike, wenn ich die Song Lizenz habe?

3 Antworten

Es ist eigentlich recht einfach:

Mit dem Kauf eines digitalen Musikstücks über einen GEMA-lizensierten Anbieter erwirbst Du grundsätzlich folgende Rechte:

  • speichern
  • Abspielen zur privaten Nutzung
  • private Sicherungskopie erstellen
  • Abspielen zur gewerblichen Nutzung (z.B. als DJ)

Was Du nicht erwirbst ist das Recht den Titel selbst öffentlich zugänglich zu machen, also z.B. auf YouTube. Dementsprechend kannst Du für die Veröffentlichung eines solchen Mixes in Deutschland sehr wohl abgemahnt werden. Es gibt wenige Ausnahmen, z.B. auf Mixcloud. Diese Plattform hat mit der GEMA ebenfalls einen Lizenzvertrag geschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2002 DJ. -> www.plus1dj.de / www.dj-lexikon.info

Das kommt darauf an, was die Lizenz genau umfasst. Du musst dir die Lizenzbedingungen durchlesen, ich kenne Beatport nicht.

Meinem ersten Eindruck nach handelt es sich aber um Musikdownloads für den Privatgebrauch. Nur weil man einen Song kauft, bedeutet das nicht, dass man damit machen kann, was man will.
Es gilt in diesem Fall das gleiche, wie für alle anderen urheberrechtlich geschützten Musikstücke: Je nach Vereinbarung zwischen Urheber und Youtube wird der Upload entweder zugelassen und zugunsten des Rechteinhabers monetarisiert (du kannst also selber nicht monetarisieren), oder das Video wird komplett gesperrt.

Um ein Musikstück uneingeschränkt auf Youtube verwenden zu dürfen, muss es sich um Musik handeln, die explizit für die Weiterverwendung und Veröffentlichung in eigenen Werken lizenziert ist. Ob das bei Beatport der Fall ist weiß ich wie gesagt nicht, ich denke aber nein.

Ich habe den Song und damit die Lizenz ja gekauft.

Die Rechte an dem Song hast du nicht gekauft, du hast nur die Rechte für das private Abspielen von den Songs gekauft. 🙄 Die Veröffentlichung musst du mit dem Rechteinhaber abklären.

DjTilDawn  07.05.2024, 08:51

Das ist nicht korrekt. Auch eine gewerbliche Nutzung ist zulässig, nicht aber die dauerhafte Veröffentlichung und Zustimmung des Rechteinhabers.

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