Allgemeine Unterschiede zwischen Entscheidungs- und Weisungsbefugnis?

2 Antworten

Ich entscheide, das ich was bei Netto einkaufen will.

Ich weise dich an, morgen für mich bei Netto einzukaufen.

Bei einer Weisungsbefugnis habe ich das Recht anderen Leuten Aufträge zu erteilen. Bei einem Entscheidungsrecht habe ich das allgemeine Recht über etwas zu entscheiden, im Prinzip steht das Entscheidungsrecht noch über dem Weisungsrecht, denn ich muß erstmal eine Entscheidung treffen, bevor ich jemandem etwas zuweisen kann.

Wer weist zu und wer entscheidet? Das können jeweils die gleichen Personen sein oder auch verschiedene.

Im Berufsleben hat man oft Vorgesetzte. Ein solcher weist Dich an, bestimmte Tätigkeiten in dieser oder jener Weise zu erledigen. Er gibt Dir Aufgaben; er weist sie Dir zu.

Der Firmeninhaber möchte den Betrieb vergrößern und stellt neue Leute ein. Er entscheidet, wie es weitergehen soll. Weil er mittlerweile hundert Leute hat, gibt er Verantwortungen ab, um die er sich nicht mehr selber kümmern mag/kann.

Er gibt also Deinem Vorgesetzten die Entscheidungsfreiheit, welche Aufgaben Du zu erledigen hast. Und einem anderen erlaubt er, diesen Standort zu führen, wie jener das für richtig hält.

Dein Vorgesetzter hat keine besondere Entscheidungsfreiheit. Er ist kein Entscheider. Er ist Dir gegenüber weisungsbefugt, mehr nicht.

Der andere hingegen hat mehr Möglichkeiten, seine Entscheidungen sind von großer Tragweite. Das ist dann ein Entscheider.