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Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

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Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz
Aushang im Hausflur machen?

Hallo... Wir wohnen in einem Haus mit ca 13 Wohnungen...

Jetzt wohnt hier seit einiger Zeit eine neue Familie, sie sprechen kaum deutsch und sind auch sonst sehr negativ... (um die geht es)

Wir haben auch noch eine andere Familie, die sind auch öfter negativ aber mit denen hat man sich eingelebt... (um die geht's generell nicht)

Eines haben die beiden Familien gemeinsam sie haben ganz kleine Kinder... Die Familie Die direkt neben uns wohnt, wohnt in der 4 Raum Wohnhng mit ca 5 Leuten Vill noch mehr...

Die die unter uns wohnen sind zu 4, da schreit die Mutter der Kinder ständig rum und das sehr laut Fast den ganzen Tag über, meistens schreit sie die Kinder an...

Sie haben noch was gemeinsam, Kinderwägen...

Bei der Familie die unter uns wohnt, die parken ihren Kinderwagen ständig bei uns vor dem Keller... Die Familie die Neben uns wohne parken ihren im Flur vor den Briefkasten... Jetzt bekommt die Familie neben uns ständig Besuch, heute stehen 6 Kinderwagen im Hausflur im hauseingang (2 an den Briefkasten und 3 beim Kellereingang (da is kein durchkommen mehr) und 1 direkt bei der Treppe)... Und oben bei denen vor der Haustür liegen einige Schuhe, für die Leute die von noch weiter oben kommen ist das blöd weil sie da durch müssen... Da die Schuhe direkt vor der Treppe liegen...

Der Punkt ist, mich regt das richtig auf... Ich versteh ja das man Kinderwagen nicht immer hoch tragen will, aber die meisten. Kann man doch zuklappen und in den eigene Keller stellen.. Mir ist klar das der Besuch auch wieder geht, trotzdem finde ich das das so nicht weiter geht...

Weshalb ich einen Aushang machen wollte, nur weiß ich nicht ob sie das dürfen oder was ich darein schreiben soll...

Könnt ihr helfen?

Schuhe, Familie, Kinder und Erziehung, Kinderwagen, Mieterrecht, Aushang, Hausflur
Probleme mit Vermieter - Hausflur rutschig, Stufenmatten, Hund

Hallo zusammen,

ich wohne in einem Mietshaus, 2. Etage. Vor ca 2-3 Monaten ist meine Mutter krank geworden, weswegen ich ihren Hund erst mal bei mir aufgenommen habe. Der Ärmste ist leider immer wieder die Treppen runtergesegelt und hat sich dabei wirklich doll wehgetan, weil der Hausflur so furchtbar glatt ist. Ich hab mir solche Sorgen gemacht! Der Ärmste hat so laut geschrien, hat jede einzelne Stufenkante mit seiner Schnauze mitgenommen. Natürlich musste ich irgendwas unternehmen. Also habe ich mit meinen Nachbarn gesprochen, ob die damit einverstanden wären, wenn ich Stufenmatten im Hausflur anbringe. Gesagt getan. Soweit auch alles gut. Der Hund kommt ohne Probleme die Treppen wieder rauf und runter. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich dem Vermieter nichts davon erzählt habe, da ich ja der Auffassung war, dass der Hund in ein paar Wochen wieder zu meiner Mutter geht und die Matten dann eh wieder weg kommen. Jetzt hat sich die Putzfrau, die so wie so NIE richtig putzt (alle Mieter hier im Haus müssen ständig nachwischen und wir sind uns alle einig, dass kein Unterschied zu sehen ist, wenn sie denn mal gewischt hat) sich beim Vermieter beschwert, sie könne ja nicht um die Matten herumwischen. Letzte Woche hat mir der Hausmeister dann gesagt, dass ich die Matten wieder abmachen muss - was er auch für Schwachsinn hält, aber er macht ja nur seinen Job. Heute hab ich mit der Hausverwaltung telefoniert, hab versucht das irgendwie zu klären, aber die lassen nicht mit sich reden. Habe denen auch erzählt, dass ich mich auch schon einige Male hier langgelegt hab, genauso wie die Kinder, die unter mir wohnen. Die Frau am Telefon sagte nur, sie könne sich nicht vorstellen, dass 5 Mal pro Woche irgendwer hier ausrutscht und außerdem gäbe es ja Treppengeländer... Und vorallem möchte der Vermieter hier alle Häuser einheitlich haben und deswegen müssen die weg.

Jetzt hat sich ergeben, dass ich den Hund wohl für immer behalte. Was soll ich jetzt tun? Ohne die Matten wird sich der Ärmste mit 100%iger Wahrscheinlichkeit wieder unheimlich wehtun. Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den Hausflur so sicher zu machen, dass man nicht ausrutschen kann?

Bitte helft mir!

Hund, Vermieter, Hausflur

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