Kinder (13–15 Jahre): Mit Einwilligung deiner Eltern darfst du leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Die Arbeit darf weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch dich so belasten, dass du in der Schule nicht mehr dem Unterricht folgen kannst. Konkret heißt das: Erlaubt sind hier bis zu 2 Arbeitsstunden pro Tag an maximal 5 Wochentagen. Die Tätigkeit darf nicht vor dem Unterricht und danach nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger. Doch auch dann gilt die Zwei-Stunden-Grenze.

Quelle: https://www.jobmensa.de/ratgeber/schule/job-finanzen/regeln-schuelerarbeit

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Wenn es einen Betriebsrat/Personalrat gibt, darfst du verlangen, das jemand von denen mit dabei ist. Würde ich immer empfehlen. Eine private Vertrauensperson darf der Arbeitgeber aber ablehnen. In dem Fall höre dir einfach an, was der AG zu sagen hat, lasse dich aber auf keine Diskussionen ein, fasse den Inhalt d“nach noch mal schriftlich zusammen und bitte den AG um eine Unterschrift auf deinem Protokoll. Sollte es übel werden, lasse dich von einem Anwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht beraten.

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 Musstet ihr eure gesamte Arbeitszeit auf die sekunde tracken?

Nein.

Musstet ihr nach jedem anruf ein formular ausfüllen und sachen angeben wie mit wem habt ihr gesprochen und je nachdem Kundennummer Vorgangsnummer etc?

Nein

Hattet ihr auch so eine durchschnittliche Zeit für das Gespräch, wo ihr dann immer 'angemeckert' wurdet wenn ihr mal länger braucht als üblich?

Durchschnittszeit wurde erfasst, allerdings nur mit monatlichem Durchschnitt. Hatteman Mitarbeiter mit extrem hohen durchschnittlichen Gesprächszeiten, dann wurde versucht in Gesprächen zu ermitteln, woran es liegt u d gecoacht. Gemeckert wurde nicht.

Hattet ihr auch sowas wie Pausenkarten, wo nur bestimmte Anzahl da ist damit ihr ne Pause machen könnt?

ja

Und war oder ist bei euch die Toilettenzeit auch unbezahlt? 

Nein, natürlich nicht.

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Im Einzelhandel wirst du es finanziell nicht weit bringen. Mit einer kaufmännischen Ausbildung stehen dir viele Türen offen.

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Nein, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Wünsche deutlich zu formulieren, dann habt ihr keine Möglichkeiten mehr, die explizit durchzusetzen, insbesondere wenn sie eventuell gegen die Empfehlungen der Ärzte gehen. Daher sollte man diese Thematik immer frühzeitig angehen, auch wenn man sich in jüngeren Jahren ungerne mit dem Thema auseinandersetzen will.

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Du musst nichts tun, es ist alles in Ordnung. Das Kratzen geht wieder weg und gut ist. Im Chlorreiniger ist im übrigen kein Chlorgas.

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Natürlich kannst du eine Anzeige stellen, viel wird dabei nicht rumkommen. Das Geld ist weg. So lange es Leute gibt, die immer wieder Geld mit Paypal F&F an Fremde senden, weil sie sich von günstigen Preisen so blenden lassen, dass sie sämtliche Sicherheitsbedenken über Bord werfen, haben Betrüger leichtes Spiel.

Sieh es als Lehrgeld. Bei fremden Leuten Finger weg von Paypal F&F

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Führe mal 2-3 Monate ein Haushaltsbuch, notiere wirklich jede Ausgabe. Ist zwar etwas aufwendig, aber dann bekommt man ein gutes Gefühl dafür, wohin das Geld versickert.

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Und deswegen sollte man sowas niemals planen. Das geht schief, weil man sich selber massiv unter Druck setzt. Sei immer vorbereitet (Kondom in der Tasche), aber erwarte es nie. Wenn ihr mal rummacht und es dann weiter geht, dann ist man ganz entspannt.

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Ich würde das nicht erst bei der Gastfamilie ansprechen, sondern vorab schon bei der Organisation, die die Gastfamilie für dich auswählt. Da braucht es ja eine Familie, die auf deine besonderen Bedürfnisse eingehen kann und möchte.

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Du solltest den Kontakt beenden (das weckt nur falsche Hoffnungen bei deiner Ex) und dein Leben leben. Du bist nicht für sie zuständig. Damit machst du dir nur dein Leben kaputt weil sie dich emotional erpresst („ich tue mir was an“).

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Nein, kann er nicht. Nur für gemeinschaftlich genutzte Bereiche kann ein Putzplan erstellt werden, nicht für Räumlichkeiten, die du exklusiv angemietet hast.

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Ja, wenn die Beurlaubung rückwirkend für das gesamte Semester gilt (was in der Regel der Fall ist), dann muss das BAföG, das du im April und Mai erhalten hast innerhalb von 4 Wochen zurückzahlen.

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