Kinder (13–15 Jahre): Mit Einwilligung deiner Eltern darfst du leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Die Arbeit darf weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch dich so belasten, dass du in der Schule nicht mehr dem Unterricht folgen kannst. Konkret heißt das: Erlaubt sind hier bis zu 2 Arbeitsstunden pro Tag an maximal 5 Wochentagen. Die Tätigkeit darf nicht vor dem Unterricht und danach nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger. Doch auch dann gilt die Zwei-Stunden-Grenze.
Quelle: https://www.jobmensa.de/ratgeber/schule/job-finanzen/regeln-schuelerarbeit