Wieviel Zeit steht einem Vater zu?

4 Antworten

Es gibt keine festen Regelungen, worauf Elternteile mindestens Anspruch haben.

Bei einem Säugling empfiehlt man kurze Umgangskontakte mehrmals pro Woche, um eine gute Bindung entstehen zu lassen. Sobald Beikost eingeführt wird, können auch längere Umgänge stattfinden und sobald abgestillt ist, sind auch Übernachtungen kein Problem mehr (vorausgesetzt eine gute Bindung besteht).

Umgänge können grundsätzlich unbegleitet stattfinden, auch schon im Säuglingsalter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wie oft ein umgangsberechtigter Eternteil sein Kind sehen kann, hängt davon ab, welche Regelung dem Kindeswoghl am besten entspricht. Der Standard sieht vor: jedes zweite Wochenende von Freitag abends bis Sonntag abends, außerdem längere zusammenhängende Zeiten während der Ferien und zusätzliche Regelungen für Feiertage. Das ist aber nur der Mindestrahmen. Wenn möglich, sollte der Umgang etwas häufiger stattfinden. Natürlich hängt das auch davon ab, wie die zeitlichen Möglichkeiten beim Vater und bei der Mutter aussehen, ob die Eltern weit auseinander wohnen oder nicht, wie alt das Kind ist und - besonders bei etwas älteren Kindern - was das Kind selbst will. Ein allgemeines Schema gibt es nicht.

Das Umgangsrecht findet NICHT in Anwesenheit des anderen Elternteils statt. Auch bei noch recht kleinen Kindern ist grundsätzlich eine Übernachtung beim Vater möglich.

Das hängt meine ich davon ab, worauf sich (anwaltlich) geeinigt wurde und in welchem physischen & psychischen Zustand sich das jeweilige Elternteil befindet.

Bei einem kleinen Baby sollte die Mutter dabei sein.

Je älter das Kind, umso länger kann der Kontakt sein.
Allerdings immer das Bedürfnis des Kindes berücksichtigen.
Heißt: Nicht stur auf sein Recht pochen, wenn sich das Kind absolut unwohl in der Nähe des Vaters fühlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobbylektorin - "unerzogen" ist eine Lebenseinstellung