Wie begründete die DDR Ausreisebeschränken/Ausreiseverbote?

5 Antworten

Die DDR hat die Schussakte von Helsinki unterschrieben und ihren Bürgern damit Reisefreiheit gewährt.

Wollte man sich aber darauf berufen, wurde man zu einem Feind des Staates. Wie konnte man es wagen, sein Recht einzufordern!

Hat man seinem Ansprechpartner dann unter die Nase gerieben, dass die DDR sich verpflichtet hatte, seine Bürger raus zu lassen und dass man dieses Recht jetzt gern in Anspruch nehmen würde, dann wurde einem dieses Recht einfach verweigert. Wörtlich hat mir mal jemand gesagt: "Sehen sie hier irgend jemand, bei dem sie ihr "Recht" einklagen können?"

Eine fundierte Begründung gab es nicht.

Die offizielle und von allem Mauergedöns von heute weit entfernte Begründung lautete:

Die DDR hat große Mittel aufgewendet, ihren Staatsbürgern eine echt gute und kostenlose Bildung und Ausbildung zukommen zu lassen. Warum sollte sie dann Türen und Tore öffnen, damit sich einige bananengeile Mitbürger aus dem Staub machen und sich einem anderen Staat andienen konnten?

Um ihren Staatsbürgern einigermaßen vernünftige Reisebedingungen zu schaffen, musste sie sie mit einem Mindestmaß an Valuta ausrüsten. Die waren nicht vorhanden, und die DDR-"Alu-Chips" wurden leider bei Neckermann & Co. nicht akzeptiert.

Durch die Verweigerung der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR durch die "bunte Republik" hier und im Ausland war es dem DDR-Staat faktisch nicht möglich, seine Staatsbürger im Ausland ausreichend konsularisch zu vertreten. Es war völkerrechtlich auch präzedenzlos, Bürger eines anderen souveränen Staates als seine eigenen Staatsbürger zu deklarieren und sie bedingungslos mit Pässen auszurüsten.

Natürlich gab es massig billige Propaganda und Vorwände für die jeweiligen Maßnahmen - aber die gibt heute auch in ausreichendem Maße, und ohne dass die Mainstream-Presse anspringt (man beobachte die Probleme Afghanistan, Russland, China usw.).

Theoretisch und konkret nach der Schlussakte von Helsinki wurde auch den DDR Bürgern Freizügigkeit gewährt(Siehe Antrag auf (ständige) Ausreise) .Da man sich jedoch im Kalten Krieg befand und die DDR bzw.vorher Die SBZ mit dem westlichen Ausland nicht(wirtschaftlich) konkurrieren konnte,waren bereits viele Menschen dorthin geflohen und es wurden kaum (noch) solche Anträge genehmigt. Zudem wurde man nach so einem Antrag quasi als Verräter behandelt und in der Regel vom MfS überwacht, man galt als ,,Verbrecher", weil man sein ,,Volk" und , ,seinen Staat" ,,im Stich lassen wollte", statt dich dem,,Sozialismus " zu verschreiben.U.a.Deshalb errichtete die DDR ein rigides Grenzregime" inklusive Mordmaschinerie an den Grenzbefestigungsanlagen und einen entsprechenden Geheimdienstapperat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Beschäftigung mit Geschichte und Ländern

Relativ schnell nach dem Krieg wurde klar, dass der sozialistische Osten unter dem Druck der Sowjetunion stark hinterher hing. Als sich im Westen das Wirtschaftswunder einstellte, siedelten immer mehr Menschen von der DDR in die Bundesrepublik um. Vor allem gut ausgebildete Fachkräfte verließen das Land und sorgten für eine Verschärfung der Lage am Arbeitsmarkt, auf dem eh schon viele fehlten (Gefallene des Krieges).

z.B. 1950 waren es 200.000, 1953 300.000 - bis zum Mauerbau waren es über 2,7 Millionen Menschen.

Bereits 1951 musste jemand, der der DDR verließ seinen Pass abgaben (es gab also keine Wiederkehr). 1954 wurde die unerlaubte Ausreise unter Gefängnisstrafe gestellt (man musste also eine Genehmigung einholen = Ausreiseantrag). 1957 wurde jegliche Ausreiche mit Zuchthaus bedroht.

Ab 1952 begann der Ausbau der innerdeutschen Grenze, das Schlupfloch Berlin (das im Focus der internationalen Gemeinschaft stand) schloss man erst recht spät mit der Mauer 1961. 1967 wurde der Grenzübertritt ins Strafrecht aufgenommen.

Selbst ins sozialistische Ausland durfte man nur eingeschränkt. Einzig in die Tschechei durfte man ohne Visum reisen und von 1972-80 nach Polen.

Woher ich das weiß:Hobby
Aber wie begründete die DDR, dass DDR-Bürger nicht (bzw. nur unter bestimmten Umständen) ausreisen durften?

Theoretisch durfte man das glaube ich. Man konnte einen Ausreiseantrag stellen. Allerdings hat das wohl vor allem dafür gesorgt, dass die Stasi einen bespitzelt hat. Ausreisen konnten dann nur Leute, die die BRD freigekauft hat.

Es wäre ja kein Einfall der Faschisten gewesen, sondern ein DDR-Bürger würde aus dem Land ausreisen und territoriale Integrität eines sozialistischen Landes wäre nicht gefährdet.

Naja, aus "DDR"-Sicht war das kapitalistische Ausland faschistoid. Und wer dahin ausreisen wollte, war es eben auch. Es ging ja auch nie um die territoriale Integrität, sondern darum, die eigenen Bürger von der Flucht in den Westen abzuhalten.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.