Wer ist der rechtmäßige Besitzer vom Hund?
Hallo,
es gibt ein gewisse Diskussion die sich in der Familie anbahnt. Meine zweite Schwester hat sich den Hund als Welpe geholt, hat aber dann den Hund bei meiner 4ten Schwester ständig gelassen. Irgendwann war der Hund komplett bei meiner 4ten Schwester, weil meine 2te Schwester sich nicht mehr um den Hund gekümmert hat.
Meine 4te Schwester hat den Hund angemeldet und alles für den Hund gemacht. Sie hat den Hund schon Jahre und kümmert sich sehr gut um den Hund.
Nun will meine Schwester plötzlich den Hund wieder haben und will über den Hund entscheiden. Der Hund ist auf meine 4te Schwester angemeldet. Meine 2te Schwester hta ein Hase verkommen lassen, Fische im Aquarium nicht mehr gefüttert und und und. Die kann sich null um Tiere kümmern.
Wer ist der rechtmäßige Besitzer von den Hund?
8 Antworten
Wo ist er denn her bzw hat Schwester zwei nen Kaufvertrag? Und wie lange zahlt Schwester 4 bereits Steuer, also wie lange läuft sie bereits auf sie? Ich denke würde aus dem Bauch heraus sagen, daß vermutlich, im Falle einer Zivilklage, Schwester 2, selbst mit Kaufvertrag, kein Recht bekommen würde. Da die andere seit Jahren die ist, die für seinen Unterhalt (Steuer, Futter, Impfung) aufkommt.
Davon abgesehen, hat sie ihn überlassen und sich nicht mehr gekümmert, was als aussetzen ausgelegt werden kann, wenn sie nicht nachweisen kann, daß sie ihn der 4ten überlassen hat. Mal von dem moralisch stark verwerflichen Verhalten, das sie gegenüber ihrer Schwester zeigt, abgesehen, sie war der Meinung ein Lebewesen einfach angeben zu können wenn man keinen Bock mehr hat. Bitte gebt ihr das Tier nicht wieder, das kannst du nicht zulassen. Das erste Mal ist er scheinbar in gute Hände geraten bei der 4ten, wer weiß wo er das nächste Mal landet, wenn er sie stört oder sie keinen bock mehr hat. Will ich mir gar nicht ausmalen
Im Zweifel muss ja der Halter für die Gemeinde als Schuldner der Hundesteuer genannt sein.
Da ein Hund kein Kind ist und vor Gericht sicherlich eher wie ein Gegenstand behandelt wird, befürchte ich dass der jenige der den Kaufvertrag unterschrieben hat die besseren Karten hat. Allerdings kann der jetzige Besitzer natürlich dann rückwirkend sämtliche Kosten die ihm entstanden sind dem Eigentümer in Rechnung stellen. Und ich denke mal dass deine zweite Schwester das nicht bezahlen will… 😁 Aber einen Anwalt wirst du dafür auf jeden Fall brauchen.
Besitzer ist derjenige, der Zugriff auf den Hund hat. Hier, deine vierte Schwester, da der Hund bei ihr wohnt.
Eigentümer ist diejenige Schwester, die den Kauf den Hundes nachweisen kann. Also deine zweite Schwester, da für das Tier sicherlich ein Kaufvertrag oder ähnliches existiert.
Halter ist, auf wessen Name der Hund bei der Stadt angemeldet ist.
Besitzer, Eigentümer und/oder Halter sind nicht zwangsläufig die selben Personen. Wenn nicht eideutig geklärt werden kann, wem welche Rechte und Pflichten zustehen, wird so ein Streit oft vor Gericht entschieden.
Der rechtmässige Eigentümer ist der, der sich seit geraumer Zeit um den Hund kümmert.
Wer ohne Vertrag, in dem festgehalten wird zu welchem Zweck und für wie lange den Besitzer wechselt, hat schon nach kurzer Zeit das Eigentum am Hund verloren.
Darum immer aufpassen wenn man einen Hund jemandem vorübergehend zur Betreuuung überlassen will. Lange Ferien, Krankheiten etc.