Was passiert, wenn ein Wähler per Briefwahl wählt und in dem Zwischenzeitraum bis zur Auszählung verstirbt - ist die Stimme dann ungültig?

4 Antworten

Ich könnte mir vorstellen, dass so ein Fall unterm Radar bleibt.

Einmal im Wählerverzeichnis und die Stimme ist gültig.

Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass wenn Du für einen kürzlich Verstorbenen, der schon seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, Briefwahlunterlagen anforderst und dann an seiner Stelle wählst das nicht auffallen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Keksdieb86  16.05.2024, 09:36
Einmal im Wählerverzeichnis und die Stimme ist gültig.

Das ist nicht richtig.

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vanOoijen  16.05.2024, 09:41
@Keksdieb86

Ich weiß was in unserer Verwaltung alles so hapert. Ich würde jedenfalls behaupten die Chance ist hoch dass es nicht auffällt und die Stimme gezählt wird. Nicht 100%, aber ich denke mit hoher Wahrscheinlichkeit.

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Keksdieb86  16.05.2024, 09:38

Widerspricht aber der Praxis, die ich kenne.

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Keksdieb86  16.05.2024, 09:54
@Osterkarnigel

Ich werde bei der Europawahl mal nachfragen, weshalb die Namen dieser Liste ungültig geworden sind.

Ich meine, man hat uns immer gesagt, dass die zwischenzeitlich verstorben wären.

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Ich denke nicht, denn zum Zeitpunkt der Stimmabgabe lebte er ja noch. Nur Tote können nicht mehr wählen.