Vermisst du 2012?

10 Antworten

Nein, 2012 vermisse ich auf gar keinen Fall.

In dem Jahr ist meine Partnerin und Kindheitsfreundin im Alter von 14 Jahren Opfer einer Messerstecherei geworden, und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule direkt zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Zu dem Zeitpunkt der Tat waren wir bereits mehr als 2 Jahre in einer Beziehung. Wir sind mittlerweile seit mehr als 14 Jahren zusammen, mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen bevor wir im Oktober 2019 geheiratet haben.

Wir kennen uns seit frühester Kindheit und sind seit dem auch beste Freundinnen.

Nein auf jeden Fall nicht. Ich habe im Januar 2012 meine 4 jährige Haftstrafe antreten müssen.


Tekeli03 
Fragesteller
 20.05.2024, 14:10

What

0

Nein. 2012 hat meinen Reisehorizont sehr erweitert, aber das ist erledigt und muss nicht wiederholt werden. FKK488 schreibt, er musste in Haft. Ich selber war einige Tage, einen länger als geplant, auf so einer Art schwimmendem Knast, auf der Geroi Plevny von Ukrainian Ferries unterwegs von der Ukraine nach Georgien. Es gab keine Bars, kein Bier, keine Zigaretten, draußen an Deck Rauchverbot, das Schiff war eher für die LKW-Fahrer gedacht und nicht für Touristen. Ich Esel hatte das nicht gewusst und keine Vorräte mitgenommen. Der östlichste Punkt war dann Tiflis, das liegt weit östlicher als Moskau, und zurück ging es entlang der bildhübschen türkischen Schwarzmeerküste.

Ich vermisse es nicht - denke aber gern daran zurück. Als in Forschung und Praxis tätiger Facharzt für Urologie und Andrologie gehörte ich der Expertenkommission an, die die inhaltlichen Voraussetzungen und die Begründung für den Gesetzesentwurf zum späteren § 1631d im BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) geschaffen hat. Das war eine spannende, herausfordernde und aufregende Arbeit. Mit gutem Ergebnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Urologe/Androloge, in Praxis und Forschung tätig

Ne, die Zeit vermisse ich nicht

7veren⁷