Steuerrückzahlung?

2 Antworten

Von Experte Mungukun bestätigt

Wenns eine Erstattung ist, dann erfolgt die Auszahlung nach Bekanntgabe (Bescheiddatum + 3 Tage), §36 Abs 4 Satz 2 EStG. Diese Auszahlung wird auch gleichzeitig angewiesen, wenn der Steuerbescheid verschickt wird.

Wenn du was nachzahlen musst, dann hast du die Steuer binnen eines Monats nach Bekanntgabe zu entrichten, § 36 Abs. 4 Satz 1 EStG.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Dürfte meist recht schnell gehen --- so etwa innerhalb der nächsten Woche.