ein Unternehmen (GmbH 1) macht 100.000 Gewinn und will diese in ihre Muttergesellschaft (Holding GmbH) schieben.
Die GmbH 1 hat den Gewinn erwirtschaftet und zahlt ganz normal 15% Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer drauf. Sie kann somit erst den Rest des Gewinns nach Steuern an die Muttergesellschaft ausschütten.
Bei 100k Gewinn, zahlt sie Körperschaftsteuer (15%) i.H.v. 15.000€ sowie Gewerbesteuer (Ich rechne hier mal ganz galopp mit 15%) 15.000€, insg. 30k Steuern.
Bleiben also nur 70.000€ zum Ausschütten über.
Darauf würden grds. 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% SolZ anfallen, es sei denn der Einbehalt der KESt kann durch einen Antrag nach § 44a (5) EStG vermieden werden.
Und bei der Muttergesellschaft (sofern sie zu mind. 10% an der GmbH 1 beteiligt ist) ist diese "Ausschüttung" zunächst erstmal komplett steuerfrei (§ 8b (1) KStG).
Davon stellen aber 5 % ( 3.500€) nach § 8b (5) KStG nichtabzugsfähige Betriebsausgaben dar (am Ende also zu nur 95% steuerfrei, 5% steuerpflichtig) sodass die 3.500€ bei der Muttergesellschaft ganz normal der Körperschaftsteuer (15%) und Gewerbesteuer unterliegen.
Müssen also 31,5% besteuert werden? Oder fallen die 30% weg. ?
Die 30% fallen da sozusagen bei der Muttergesellschaft weg.
Die 1,5% ergeben sich daraus, dass wir sagen, dass von dieser Dividende nur 5% steuerpflichtig sind. Davon nehmen wir dann 30% an Steuern (KSt und GewSt jeweils 15%).
Die KSt ist immer 15%. Gewerbesteuer kann mal, je nach Höhe des Gewerbeertrages gerne variieren. Aber ja, man kann so grob rechnen mit den 1,5% Steuerlast am Ende
5% (steuerpflichtige Dividende) × 30% (Steuern)= 1,5% (Steuerbelastung auf Dividende)
Das gilt jetzt aber auch nur für Dividenden, die sie erhält. Der restl. Gewinn, den sie selbst erwirtschaftet hat, ist in voller Höher steuerpflichtig und wird direkt mit KSt/GewSt belastet.