Motorrad Blitzer Kleidung erkennbar ausreichend für Bußgeld?

3 Antworten

Wenn der Halter Erinnerungslücken hat, wer gefahren ist, kann man ihn nicht bestrafen. Es droht dann aber eine Fahrtenbuchauflage die auch mit Gebühren verbunden ist.

Aber normale Verkehrsdelikte sind nach 3 Monaten verjährt.

Du hast sicher keinen Bussgeldbescheid bekommen !
Sondern als Halter einen Anhörungsbogen.

Du hast das Recht die Aussage zu verweigern, und nicht die Pflicht dich selber zu belasten. Tricky: du bist verpflichtet den Fahrer anzugeben, es sein denn es ist ein naher Familienangehöriger oder du würdest dich selbst belasten. Kann sein dass die Polizei versucht dich in die Enge zu treiben und zu sagen: du muss den Grund angeben, warum du die Aussage verweigerst. Musst du aber nicht.

Du füllst den Bogen aus, was die Angaben zur Person angeht.

Geben die die Tat zu ... NEIN !!

Sie haben Gelegenheit sich zur Sache zu äussern ... NEIN KEINE AUSSAGE.

Dann geht das den Gang der Behörden, womöglich stehen die Freunde und Helfer dann vor der Tür mit einem Foto in höherer Auflösung, wenn du klar erkennbar bist, hast du Pech. Wenn nicht .. nach 3 Monaten sind Verkehrsdelikte verjährt.

Punkte und Strafe gibt es aber nur, wenn der Fahrer eindeutig überführt ist.

Wenn der Polizist glaubt dich erkannt zu haben, bleibt immer noch der Weg zum Anwalt. Ich würde sagen: wenn es nur ein Bussgeld ist, einfach ärgern und bezahlen. Wenn Punkte und Fahrverbot drohen: Anwalt.

Was macht der Anwalt ? Er lässt sich die Unterlagen kommen, zweifelt die Messwerte an, wann war der Blitzer zuletzt geeicht, war er fachkundig montiert, war kein anderes Fahrzeug auf dem Bild ...

Und die Polizeibehörde gibt dann ein Gutachten in Auftrag, dass dein Passfoto mit dem Blitzerfoto vergleicht. Das geht auch bei geschlossenem Visier, es müssen nur Augen, Mund und Nasenspitze erkennbar sein. Kostet natürlich auch Geld, falls du überführt wirst, wenn nicht zahlt es die Staatskasse.

Je nach Belastung der Behörden könnten Dich auch die 3 Monate retten. Aber drauf verlassen würde ich mich nicht, besonders bei Fahrverbot sind die plötzlich hyperaktiv. Und mit Zustellung eines Bussgeldbescheids ruht die Verjährung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Fahrer nicht erkennbar ist, wird das Foto nicht verwertet. Wundert mich bei Dir. Woher hatten sie die Nummer?


LufthansaPil0t 
Fragesteller
 14.05.2021, 21:24

mein Gesicht war beim ersten Mal ja erkennbar. Wurde vom Caddy erwischt, vielleicht hat er es aufgeschrieben

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Die Strafe geht primär an den Fahrzeughalter. (Nach Nummernschild zugeordnet)

Der kann dann angeben, dass er selbst das nicht ist, kommt dann aber natürlich in den Zwang zu erklären, wer da auf seinem Motorrad sitzt..


LufthansaPil0t 
Fragesteller
 14.05.2021, 19:56

das Kennzeichen haben sie ja nicht, wenn ich von nem Anhänger oder normalem Blitzer geblitzt werde.

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diewoelfin0815  14.05.2021, 20:14
@LufthansaPil0t
das Kennzeichen haben sie ja nicht

Vielleicht nicht geblitzt, aber offenbar wenigstens notiert, ansonsten hättest Du den Bußgeldbescheid ja nicht bekommen.

Außerdem gibt es inzwischen auch zunehmend immer mehr Blitzer, die sowohl von vorne, als auch zusätzlich von hinten blitzen und so außer dem Foto von vorne auch das Nummernschild des Motorrads liefern.

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juergen63225  14.05.2021, 20:03

Quark, wenn der Halter Erinnerungslücken hat, wer gefahren ist, kann man ihne nicht zwingen. Es droht dann aber eine Fahrtenbuchauflage die auch mit Gebühren verbunden ist. Punkte gibt es aber nur, wenn der Fahrer eindeutig überführt ist.

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