LEDs am Motorrad (Enduro) erlaubt?

2 Antworten

Sofern du das Fahrzeug nicht öffentlichen Verkehrsraum bewegst: Ja. Ansonsten nein.

Es dürfen grundsätzlich nur "lichttechnische Einrichtungen" an Kraftfahrzeugen oder Anhängern angebracht werden, die in der StVZO, durch eine andere Rechtsgrundlage oder per Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde explizit vorgesehen und zugelassen sind (§ 49a Abs. 1 StVZO). Den Umbau wirst du außerdem vermutlich vom TÜV abnehmen lassen müssen. Ob du diese in Betrieb nimmst, ist hier erst mal unerheblich.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Anbauen kannst du sie.

Musst halt sicherstellen, dass sie während des Betriebes des Krad nicht genutzt werden können.