Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?
Guten Tag,
Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".
Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.
Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.
Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.
Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.
Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.
Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?
Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.
11 Antworten
Die Hauseingangstür DARF definitiv nicht abgeschlossen werden (egal, was in der Hausordnung steht).
Bei ist sie ein Fluchtweg nach draußen (z. B. bei Brand). Sie darf nur so verriegelt werden, dass sie von außen nicht geöffnet werden kann.
Das muß der Vermieter einvernehmlich lösen.
U.A. wäre ein Schritt in Richtung Lösung der Panikverschluß.
... Fluchtwege dürfen nicht abgeschlossen werden!
Meine lieben Mieter werden abgemahnt und bekommen auch die Kündigung, wenn sie weiterhin glauben, ich schulde eine Sicherheit gegen Einbruch in das Treppenhaus.
Stell Dir vor, Du liegst in der Wohnung und rufst den Notarzt ... und der kommt nicht rein, weil zugeschlosden ist.
Oder es brennt alles voller Rauch und in Panik vergisst Du den Schlüsdel und stehst vor der verschlossenen Tür.
Bei uns im Bundesland dürfen Fluchtwege weder zugestellt noch abgeschlossen sein!
Rede mit dem Vermieter, dieser sollte die Brandschutzauflagen fürs Haus kennen.
Steht irgendetwas in der allgemeinen Hausordnung ???????
Wenn nicht muss der VM Klarheit schaffen um den Hausfrieden zu wahren.
Es ist schwierig ein Urteil zu fällen was und wie richtig ist. Mir ist ein Fall bekannt, da funktionierten die Türöffner sowie Klingelanlagen nicht weil aus irgendeinem Grund die Sicherung raus geflogen ist. Nun war aber ein Notfall, die Haustür war abgeschlossen und der Notarzt kam nicht hinein. Wäre die Tür nicht abgeschlossen hätte man sich mit der Schulter ( oder Fußtritt ) durch einen kräftigen Schlag Zutritt verschaffen können.
Hallo Indianer66, in der allgemeinen Hausordnung steht, ich zitiere; - Das Haus von 20.00 bis 6.00 Uhr zum Schutz der Hausbewohner verschlossen zu halten.