Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

11 Antworten

Die Hauseingangstür DARF definitiv nicht abgeschlossen werden (egal, was in der Hausordnung steht).

Bei ist sie ein Fluchtweg nach draußen (z. B. bei Brand). Sie darf nur so verriegelt werden, dass sie von außen nicht geöffnet werden kann.

Das muß der Vermieter einvernehmlich lösen.

U.A. wäre ein Schritt in Richtung Lösung der Panikverschluß.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

... Fluchtwege dürfen nicht abgeschlossen werden!

Meine lieben Mieter werden abgemahnt und bekommen auch die Kündigung, wenn sie weiterhin glauben, ich schulde eine Sicherheit gegen Einbruch in das Treppenhaus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Stell Dir vor, Du liegst in der Wohnung und rufst den Notarzt ... und der kommt nicht rein, weil zugeschlosden ist.

Oder es brennt alles voller Rauch und in Panik vergisst Du den Schlüsdel und stehst vor der verschlossenen Tür.

Bei uns im Bundesland dürfen Fluchtwege weder zugestellt noch abgeschlossen sein!

Rede mit dem Vermieter, dieser sollte die Brandschutzauflagen fürs Haus kennen.

Steht irgendetwas in der allgemeinen Hausordnung ???????

Wenn nicht muss der VM Klarheit schaffen um den Hausfrieden zu wahren.

Es ist schwierig ein Urteil zu fällen was und wie richtig ist. Mir ist ein Fall bekannt, da funktionierten die Türöffner sowie Klingelanlagen nicht weil aus irgendeinem Grund die Sicherung raus geflogen ist. Nun war aber ein Notfall, die Haustür war abgeschlossen und der Notarzt kam nicht hinein. Wäre die Tür nicht abgeschlossen hätte man sich mit der Schulter ( oder Fußtritt ) durch einen kräftigen Schlag Zutritt verschaffen können.


Marvin735 
Fragesteller
 29.09.2019, 10:27

Hallo Indianer66, in der allgemeinen Hausordnung steht, ich zitiere; - Das Haus von 20.00 bis 6.00 Uhr zum Schutz der Hausbewohner verschlossen zu halten.

0