Hallo,
heute haben wir die Abrechnung des Vermieters bekommen. Darin steht ,dass wir die Wartungskosten der Heizung für 10 Monaten übernehmen sollen.
Hintergrund:
Wir sind am 30.Juni2020 ausgezogen weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Die Heizung wurde August 2019 erneuert. Die Wartung der Heizung wurde am 9.9.2020 durchgeführt. Jetzt verlangt er, dass wir von der Wartung ein Teil übernehmen sollen. Weil wir noch 10 Monaten in dem Haus gewohnt haben.
Ich weiß,dass im ersten Jahr keine Wartung der Heizung fällig ist. Die Wartung die er durchgeführt hat, ist doch nicht für das zurückliegende Jahr, es ist doch für das kommende Jahr , oder liege ich da falsch?
Muss ich den Anteil bezahlen?
Viele Grüße