Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
Video, Buch, lesen, Polizei, Menschen, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Gesetz, Augsburg, Bayern, Demokratie, Ethik, Jura, Leute, Meinungsfreiheit, Migration, Moral, Österreich
Warum Sieht mein Bild bei der Fortnite Aufnahme so aus?

Hallo zusammen,

dieser Screenshot wurde aus ein Video geschossen das ich mit OBS 30.2.3 aufgenommen habe.

Falls wichtig, habe ich vor ca. 2 Monaten von einen Full HD auf einen 4k Display gewechselt.

Gestern hab ich meinen PC ausgesteckt um diesen zu reinigen und anschließend wieder alles wie es vorher war angeschlossen.

Davor waren die Aufnahmen normal also auch auf den 4K Monitor.

Aber gestern als ich besagtes Video beendet hatte und nochmal mir anschauen wollte, war das ganze Video so als hätte man extrem ran gezoomt und das über die gesamte Länge.

Ich habe versucht das Video via. VLC zu Konvertieren und den Fehler dadurch zu beheben in den ich die Pixel auf 3840 x 2160 geändert habe und das Profil hab ich als Video-H264 + MP3 (MP4)abgespeichert.

Aber bringt nichts. Da bleibt das Bild schwarz aber der Ton ist vorhanden.

Was auch Irritierend ist, ist das bei VLC Mediaplayer die Schrift so groß ist.

Dazu hier ein Screenshot:

Aber der Desktop eine Standard Schriftgröße hat.

Ich habe auch versucht über andere Mediaplayer laufen zu lassen aber überall das selbe Problem.

Ob bei der Konvertierten Datei oder der Originale.

Das eine bleibt schwarz mit Ton und das andere wie ran gezoomt.

Jetzt bin ich mit meinen Latein am ende und wende mich an euch.

Woran kann das liegen?

Kann man die Videodatei irgendwie umkrämpeln so das man alles sehen kann und nicht nur ran gezoomt, wenn nein, kann man die schwarze Datei mit Ton retten bzw. das Video hab ich eben gesehen, das ich dieses bereits wieder gelöscht habe.

Somit müsste ich es also neu konvertieren falls nötig.

kann mir auch jemand erklären woran es liegt das OBS Studio solche Aufnahmen plötzlich macht obwohl ich nur die Kabel getrennt hatte und an der OBS Einstellung nichts verstellt hatte?

Liebe Grüße lass ich noch da und freue mich echt mega wenn mir da jemand mit Bildbearbeitungsprogramme bzw. Videobearbeitungsprogramm wissen usw. helfen könnte.

Bild zum Beitrag
Video, MP4, Windows, Datei, Videobearbeitung, Aufnahme, VLC Media Player, Aufnahmeprogramm, OBS
Welche der Aktivitäten erhöhen die Wahrscheinlichkeit davon zu träumen und wieso?

Als Beispiel jeweils 3 Stunden.

  • 3 Stunden Computerspielen
  • 3 Stunden arbeiten
  • 3 Stunden etwas lesen
  • 3 Stunden Fernseh/Videos gucken
  • 3 Stunden mit Spielzeugen spielen
  • 3 Stunden Gesellschaftsspiele spielen
  • 3 Stunden Bilder/Fotos anschauen

Wenn ich 3 Stunden etwas lese, sind es immer kurze Textabschnitte, wo immer sehr schnell das nächste kommt, wenn ich Abends schlafen gehe, erscheint es mir traumlos, aber es wird trotzdem irgendwie verarbeitet, aber irgendwie läuft es viel zu schnell ab, so das ich nichts davon mitkriege.

Wenn ich 3 Stunden z.B. ein Let´s Play Video auf Youtube gucke und es wird in der darauffolgenden Nacht verarbeitet, kommt ein langer Traum.

Wenn ich einen Textabschnitt mehrmals wiederhole, dann klappt es auch mit dem davon träumen, aber es ist in dem Träumen natürlich immer verändert, egal ob man etwas gelesen hat oder ob man z.B. Computer gespielt hat.

Wie sieht es bei Euch aus? Gibt es bei Euch auch Unterschiede, wenn Ihr bestimmte Aktivitäten für eine längere Zeit gemacht habt?

Ist es bei Euch auch so, das Ihr durch Computerspiele, Fernsehen und Videos mehr von dem Träumen mitbekommt, wie wenn Ihr z.B. etwas gelesen habt?

Computerspiele, Video, Freizeit, Arbeit, YouTube, Fernsehen, lesen, spielen, Menschen, Träume, Schlaf, Traum, Gehirn, Wissenschaft, Psychologie, Forschung, Hirnforschung, Neurologie, Psyche, Traumforschung, Unterbewusstsein, Verarbeitung, Stimulierung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Video