Ich bin seit 3 Jahren freiberuflich tätig, hab mich nun aber dazu entschieden wieder normaler Arbeitnehmer zu werden und bin nun seit dem 1.6. fest angestellt.
Das HR hat nun von mir eine Urlaubsbescheinigung angefordert. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit, kann ich sowas aber nicht vorlegen, weil ich ja als Freiberufler keinen gesetzlichen Urlaub von meinem ehemaligen Arbeitgeber bzw. Kunden genommen habe, sondern diesen im Rahmen meiner Selbstständigkeit nehme.
Ich nehme an die Anfrage zur Urlaubsbescheinigung ist nur deswegen gekommen, weil ich im Lebenslauf die Tätigkeit nicht explizit als Selbstständige Tätigkeit angegeben habe.
Muss ich dann selbst eine Urlaubsbescheinigung ausfüllen. Oder soll ich einfach sagen, dass ich sowas nicht erbringen kann, wegen der Selbstständigkeit, weil ich keine Festanstellung hatte?
Und wenn sie das so akzeptieren, bekomme ich dann trotzdem anteilig Urlaub (30/12*7 = 17,5 Tage) oder bekomme ich gar keinen Urlaub, weil man davon ausgeht, dass ich schon den kompletten Urlaub genommen habe? Oder bekomme ich sogar 30 Tage, weil ich durch die Selbstständigkeit noch keinen gesetzlichen Urlaub vorweisen kann?