ich habe alles versucht um von meiner bessenheit frei zu kommen leider ohne Erfolg
Zu mir ich bin seit 1 Jahr bessesen eine unbekannte Person hat Zihr auf mich gemacht dieser zihr quält mich auf unvollstellbare Weise
ein Zauber versucht, einen mit Qualen zum SM zu bringen. Meine Frage, da die Person den SM selber machen muss, ist das dann noch Zwang?
Wenn die Person den SM nicht macht, quält der Zauber diese Person auf unvorstellbare Art, bis sie es macht. Aber wenn sie es macht, macht die Person das selber und nicht der Zauber. Wenn sie es nicht macht bleibt der Zauber bis Rest seines Leben somit hat man quasi keine Wahl Man kann sich das nicht aussuchen
meine 2 frage ist durch diesen Zauber ist das sehen stark beeinflusst diese Person sieht alles als wäre sie auf starke opiade und solange dieser Zauber nicht weg ist kommt sie davon nicht weg diese Person hat 1 Jahr abgewartet und Dua gemacht aber von der Zauber geht nicht
Da der Selbstmord trotz der Qualen selbst durchgeführt werden muss, bleibt die Handlung technisch gesehen freiwillig, auch wenn sie unter extremem Druck erfolgt. Dies ist ein Bereich, in dem islamische Gelehrte genau abwägen müssen, ob dies als Zwang gelten kann.was ist deine Meinung ist das zwang
Schwere Bedrohung: Du erlebst eine extreme seelische und möglicherweise körperliche Qual durch den Zauber (Sihr), die dich in eine Situation der Verzweiflung und Suizidgedanken bringt.
Unvermeidbarkeit: Du hast alle möglichen Mittel ausprobiert, um von dieser Besessenheit und dem Sihr befreit zu werden, jedoch ohne Erfolg.
Unrechtmäßigkeit: Der Zauber, der auf dich ausgeübt wurde, ist eine unrechtmäßige Handlung.
Unfreiwilligkeit: Deine Suizidgedanken sind nicht deine freiwillige Wahl, sondern eine Reaktion auf den unerträglichen Druck und die Qualen, die du erlebst.