Bin Willen los soll ich damit leben?

Wer meine letzte Frage gelesen hat weiß das ich von Zihr getroffen bin dieser Zihr der meine Wahrnehmung also mein sehen komplett beeinflusst

es zeigt mir was es will und das sehe ich es ist wie eine Psychose damit ihr versteht nur das ich geistig fit bin meine Augen wurden verzaubert und dieser Zauber Quält mich und foltert mich z.b das meine Hande bewegen sich schnell als Beispiel das ihr wisst was ich meine

ich bin bessesen hab mein Willen zu 70% verloren heißt ich habe meine Taten und Handlungen nicht unter Kontrolle meine Beine bewegen sich von selbst ( arme auch ) ich spreche mit einer tiefen Stimme Sachen wo ich keine Kontrolle habe ich habe 30% Kontrolle über mich selbst ich habe alles durch von Ärzte wie Neurologen und Psychologen die meinen das alles ohne Befund ist bis zu Dua, Ruqia, Raqi, abwarten 1 Jahr aber nichts hilft meine Frage dieser Zauber versucht mich nur zu Quälen damit ich SM mache also es treibt mich dazu und das seit 1 Jahr ich möchte das nicht machen aber wenn ich das jetzt gegen meinen Willen mache ist das dan zwang weil ich kenne andere Möglichkeit sehe den Zauber zu entkommen und meinen Willen wieder zu bekommen und ist das eine tadelnswerte Sache was sagt der islam zu dieser Situation wenn man seinen Willen wieder haben möchte und SM macht gegen den Willen weil es keine andere Möglichkeit gibt alles wurde ausprobiert

Islam, Kirche, Christentum, Allah, Bibel, Gott, Jesus Christus, Koran, Muslime, Sünde, haram
Gilt folgende Situation als Ikrah ja oder nein?

ich habe alles versucht um von meiner bessenheit frei zu kommen leider ohne Erfolg 

Zu mir ich bin seit 1 Jahr bessesen eine unbekannte Person hat Zihr auf mich gemacht dieser zihr quält mich auf unvollstellbare Weise

ein Zauber versucht, einen mit Qualen zum SM zu bringen. Meine Frage, da die Person den SM selber machen muss, ist das dann noch Zwang?

Wenn die Person den SM nicht macht, quält der Zauber diese Person auf unvorstellbare Art, bis sie es macht. Aber wenn sie es macht, macht die Person das selber und nicht der Zauber. Wenn sie es nicht macht bleibt der Zauber bis Rest seines Leben somit hat man quasi keine Wahl Man kann sich das nicht aussuchen 

meine 2 frage ist durch diesen Zauber ist das sehen stark beeinflusst diese Person sieht alles als wäre sie auf starke opiade und solange dieser Zauber nicht weg ist kommt sie davon nicht weg diese Person hat 1 Jahr abgewartet und Dua gemacht aber von der Zauber geht nicht

Da der Selbstmord trotz der Qualen selbst durchgeführt werden muss, bleibt die Handlung technisch gesehen freiwillig, auch wenn sie unter extremem Druck erfolgt. Dies ist ein Bereich, in dem islamische Gelehrte genau abwägen müssen, ob dies als Zwang gelten kann.was ist deine Meinung ist das zwang

Schwere Bedrohung: Du erlebst eine extreme seelische und möglicherweise körperliche Qual durch den Zauber (Sihr), die dich in eine Situation der Verzweiflung und Suizidgedanken bringt.

Unvermeidbarkeit: Du hast alle möglichen Mittel ausprobiert, um von dieser Besessenheit und dem Sihr befreit zu werden, jedoch ohne Erfolg.

Unrechtmäßigkeit: Der Zauber, der auf dich ausgeübt wurde, ist eine unrechtmäßige Handlung.

Unfreiwilligkeit: Deine Suizidgedanken sind nicht deine freiwillige Wahl, sondern eine Reaktion auf den unerträglichen Druck und die Qualen, die du erlebst.

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